Luise (12) getötetEltern der Täterinnen haben Freudenberg verlassen
Die zwölfjährige Luise F. wurde Opfer eines Verbrechens. Nun kommt der Verdacht auf, dass sie zuvor gemobbt wurde. Die Täterinnen und Luise waren gut befreundet.
- von
- Reto Bollmann
- Samina Stämpfli
Darum gehts
Die Tötung von Luise (12) schockiert Deutschland.
Sie wurde von zwei Klassenkameradinnen erstochen.
Offenbar soll das Mädchen zuvor gemobbt worden sein.
Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg (D) wurde am Sonntag mit «zahlreichen Messerstichen» tot aufgefunden. Kurz darauf haben zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren das Tötungsdelikt gestanden. Medieninformationen zufolge hat die ältere Täterin ihre jüngere Komplizin vor Ort zur Beteiligung an der Tat gezwungen. In Kreisen der Ermittler sei von «unfassbaren Grausamkeiten» die Rede.
Wie die «Bild» nun schreibt, soll Luise zuvor gemobbt worden sein. Offenbar wendete sich Luise wegen des Mobbings vertrauensvoll an Erwachsene. Das könnte ihr zum Verhängnis geworden sein. Die Täterinnen wollte sich dafür offenbar rächen.
Eltern der Täterinnen haben Freudenberg verlassen
Mittlerweile haben die Eltern der beiden mutmasslichen Täterinnen Freudenberg verlassen, wie WDR berichtet. Der momentane Aufenthaltsort bleibt aber geheim. Die beiden Mädchen seien derzeit «ausserhalb des häuslichen Umfelds untergebracht worden», es bestehe aber Kontakt zwischen ihnen und den Eltern.
Luise wohnte knapp drei Kilometer von ihrer Freundin im Ortsteil Hohenhain entfernt, die sie noch am Samstag besucht haben soll. Die Mädchen sollen regelmässig zusammen in die Schule gefahren sein und besuchten dieselbe Klasse.
Luise meldete sich nicht
Nach dem Angriff seien die beiden Täterinnen zum Haus der besten Freundin zurückgelaufen, schreibt die «Bild». Dort habe der Vater der zwölfjährigen Täterin diese abgeholt, worauf hin die 13-Jährige Luises Eltern angerufen und erzählt habe, Luise sei um 17.30 Uhr bei ihr zu Hause abgelaufen.
Luise hatte mit ihrer Mutter abgemacht, sich vor dem Loslaufen noch zu melden. Als kein Anruf gekommen war, habe die Mutter Luise mehrfach erfolglos auf dem Handy zu erreichen versucht.
Mädchen sind geständig
Laut Staatsanwalt wird es keine strafrechtlichen Sanktionen geben, da die Tatverdächtigen unter 14 Jahren und damit strafunmündig sind. Die Mädchen hatten gegenüber den Ermittelnden Details zur Tat genannt und diese gestanden.
In den sozialen Netzwerken wurden gegen die Täterinnen gemäss der «Siegener Zeitung» Hass- und Drohbotschaften veröffentlicht. «Wir haben ein Monitoring dazu und prüfen laufend, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird», sagt ein Sprecher der Polizei Siegen-Wittgenstein. Die Behörden warnten auch vor der Verbreitung von Falschinformationen. «Es gehen sehr zügig auch Falschinformationen durchs Internet – und vieles deckt sich einfach nicht mit unseren Ermittlungen», so der Sprecher.
Was würde mit den Mädchen in der Schweiz passieren?
In der Schweiz sind Jugendliche ab dem vollendeten zehnten Altersjahr strafmündig. Ab dann werden sie vom Jugendstrafrecht erfasst und können mit jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen sowie Strafen sanktioniert werden. Laut der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich sind für zwölf- und 13-jährige Täterinnen und Täter geringfügige Strafen vorgesehen. «Die Höchststrafe ist eine persönliche Leistung (unentgeltliche Arbeitsleistung) von maximal zehn Tagen», sagt Sprecherin Esther Pioppini. Wichtig sei aber, dass im Jugendstrafrecht sämtliche Schutzmassnahmen ab dem zehnten Altersjahr greifen und Täterinnen und Täter bis zum vollendeten 25. Altersjahr in ein Erziehungsheim oder eine Klinik eingewiesen und dort auch geschlossen geführt werden können. «Weil der Täter noch erzieherisch und/oder therapeutisch beeinflusst werden kann, stehen dabei die Schutzmassnahmen im Vordergrund.»
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen