Lustenau: Lamborghini-Transporteur an Grenze gestoppt

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LustenauDiese Lambo-Fahrt kostete ihn über 108’000 Franken

Nahe der Schweizer Grenze stoppte die österreichische Polizei im Juli 2023 einen Serben. Weil dieser nicht verzollte Fahrzeuge beförderte, muss er eine saftige Strafe bezahlen.

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Dieser Lamborghini Aventador sollte nach Serbien – vorerst bleibt er aber bei den österreichischen Zollbehörden.

Dieser Lamborghini Aventador sollte nach Serbien – vorerst bleibt er aber bei den österreichischen Zollbehörden.

Finanzministerium Österreich

Darum gehts

  • Eine Lambo-Fahrt kommt einen Serben teuer zu stehen – dabei fuhr er die Luxuskarosse nicht mal.

  • Der Lamborghini Aventador war nämlich nicht beim Zoll angemeldet.

  • Der Mann sollte die Fahrzeuge nach eigenen Angaben für Schweizer Bekannte nach Serbien bringen.

Nahe der Schweizer Grenze wurde in Lustenau ein serbischer Staatsbürger von der österreichischen Autobahnpolizei im Juli 2023 zur Kontrolle gebeten, wie das Finanzministerium laut Heute.at erst am Samstag bekannt gab. Der Serbe transportierte nach eigenen Angaben für Bekannte zwei Luxusautos aus der Schweiz nach Serbien. Die mobile Kontrolle des Zolls wurde zur Überprüfung des Transportguts hinzugezogen.

Zoll zieht Supersportwagen ein

Dabei stellte sich laut Aussendung des Finanzministeriums heraus, dass der Fahrer die beiden Fahrzeuge der Marken BMW und Lamborghini nicht bei der Zollstelle Lustenau angemeldet hatte. Die Autos wurden daher aufgrund von vorschriftswidriger Verbringung eines Fahrzeuges vom Zoll sichergestellt.

Bist du auch schon mal einen Lamborghini gefahren?

Nach Klärung des Sachverhalts wurde der BMW wieder an den Transporteur übergeben, da für dieses Fahrzeug keine Abgabenschuld entstanden war, so das Ministerium. Der Wert des Lamborghini Aventador 834 wurde dagegen auf umgerechnet 340’000 Franken festgesetzt. Für ihn muss der serbische Transporteur nun insgesamt 108’000 Franken Abgaben bezahlen. Gut 33’000 Franken entfallen dabei auf die Zollgebühr, 75’000 Franken auf die Einfuhrumsatzsteuer.

Höchststrafe könnte über 215’000 Franken betragen

Das Auto sei vorerst noch beschlagnahmt und werde erst bei Bezahlung der Summe freigegeben, gibt das Ministerium bekannt. Zudem laufe ein Strafverfahren bei der Finanzstrafbehörde. Beim Import von Kraftfahrzeugen aus einem Drittland muss die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls auch Zoll entrichtet werden. Dem Mann droht also eine Höchststrafe von über 217’000 Franken.

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(heute.at/bho)

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