Luzern soll sauberer werden
Für einen sicheren und sauberen öffentlichen Raum schlägt der Luzerner Regierungsrat in einem Entwurf drei Massnahmen vor: Eine Wegweisungsnorm, Ordnungsbussen gegen Littering und strengeres Vorgehen gegen wildes Plakatieren.
Für die Umsetzung dieser Massnahmen müssen das Übertretungsstrafgesetz und das Gesetz über die Kantonspolizei geändert werden. Wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, unterbreitet der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat nun einen entsprechenden Vorschlag.
In das Gesetz über die Kantonspolizei werden drei neue Wegweisungsgründe eingefügt. Ein allgemeiner Wegweisungsgrund kommt zur Anwendung, wenn Personen die öffentliche Sicherheit stören. Daneben soll eine Wegweisung auch möglich sein, wenn Dritte belästigt werden oder wenn das Pietätsgefühl von Dritten verletzt wird.
Im Wiederholungsfall soll auch eine Strafe möglich sein. Die maximale Wegweisungsdauer wurde von ursprünglich geplanten drei auf einen Monat verkürzt. Ähnliche Wegweisungsnormen kennen laut Staatskanzlei bereits die Kantone Bern und Aargau.
Gegen Abfälle und Wildplakatieren
Daneben fordert der Regierungsrat Ordnungsbussen im Kampf gegen das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen (Littering). Dazu sind Anpassungen in kantonalen Erlassen und im Übertretungsstrafgesetz notwendig. Neben Bussen soll auch an den bisherigen Informationskampagnen festgehalten werden.
Schliesslich soll das Übertretungsstrafgesetz so angepasst werden, dass neben illegalen Plakatierern auch die Veranstalter, die die Plakate in Auftrag geben, bestraft werden können. Dieser Änderungsvorschlag wurde aufgrund einer Motion im September 2007 aufgenommen.
(sda)