KriminalgerichtVon Zürich in Luzerner Dorf gefahren und junge Frau vergewaltigt
Wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Verkehrsdelikten wurde ein heute 22-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Darum gehts
Ein heute 22-Jähriger aus Zürich wurde vom Luzerner Kriminalgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Dies wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.
Der Verurteilte hatte sein Opfer verbal unter Druck gesetzt.
Er bestreitet den Sachverhalt und hat Berufung eingelegt.
Im Februar 2021 fuhr ein heute 22-jähriger Zürcher mit einem Kollegen von Zürich nach Luzern, um sich dort auf dem Lande mit zwei jungen Frauen zu treffen. Diese hatten sie einen Abend zuvor über eine Video-Chat-App kennen gelernt. Nachdem die Männer nach ein Uhr am Bahnhof des Dorfes eingetroffen waren, gingen sie zu viert zu einem Lagerhüsli, um dort zu «chillen» und sich zu unterhalten. Dort versuchte der heute 22-Jährige, die Kollegin des späteren Vergewaltigungsopfers gegen ihren Willen zu küssen.
Danach richtete der mutmassliche Täter sein Interesse auf das Opfer. Die beiden anderen gingen Richtung Auto und er versuchte bei einer Unterführung, die 17-Jährige zu küssen. Auch sie sagte ihm, dass sie das nicht wolle. Dann begann er, sie unter Druck zu setzen, indem er ihr sagte, dass sie nur nach Hause gefahren werde, wenn sie verspreche, dass «etwas laufen» werde. Sie entgegnete, dass «etwas laufen» für sie «omemache» bedeute und nicht mehr. Beim Auto angekommen, setzte der Zürcher die junge Frau weiter unter Druck. Diese gab nach und nickte, bevor sie ins Auto eingestiegen waren.
Kollege am Steuer musste auf Firmenareal anhalten
Nach ein paar Minuten Fahrt war die Begleiterin des Opfers zu Hause angekommen und bot ihrer Kollegin an, bei ihr zu übernachten. Sie lehnte aber ab, da ihre Eltern sie zu Hause erwarteten. Bei der anschliessenden Weiterfahrt hielten sich der Beschuldigte und das Opfer auf dem Rücksitz auf, wo sich die beiden küssten, wogegen sie sich nicht wehrte. Danach entblösste er sich und verlangte von ihr, ihn oral zu befriedigen. Sie wollte dies aber nicht tun und er drohte ihr erneut.
Der 22-Jährige wies den Fahrer an, auf einem Firmenareal zu stoppen, weil er angeblich auf die Toilette musste. Die 17-Jährige ging mit. Danach kam es zu weiteren sexuellen Übergriffen, auch zum erzwungenen Geschlechtsverkehr.
Junge Frau war rund 25 Kilometer ohne Geld von zu Hause entfernt
Um zu seiner Befriedigung zu kommen hat der Mann die junge Frau laut Gericht entgegen ihrem klar geäusserten Willen verbal wiederholt unter Druck gesetzt.
Die 17-Jährige kannte sich in der Ortschaft nicht aus; sie war rund 25 Kilometer von zu Hause weg, es war mitten in der Nacht, sie hatte kein Geld und war mit einem Handy ohne Prepaid-Guthaben unterwegs. Das Thermometer zeigte etwa ein Grad Celsius, es gab keinen öffentlichen Verkehr und sie hätte um vier Uhr zu Hause sein müssen.
22-Jähriger bestreitet Sachverhalt
Laut Urteil erscheint das Nachgeben der 17-Jährigen unter den konkreten Umständen verständlich, zumal sie dem Beschuldigten auch körperlich klar unterlegen war. Die verbale Beeinflussung des Mannes habe ein solches Ausmass angenommen, dass die Situation für die Frau ausweglos schien. Der Zürcher bestreitet den Sachverhalt: Der Oralverkehr sei einvernehmlich gewesen und es sei nicht zum Vaginalverkehr gekommen.
Das Gericht sah dies anders, weil Beweise vorhanden sind: Es verurteilte ihn der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Diese hatte er im Oktober 2020 in Zürich begangen. Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zusätzlich muss er für die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 12’000 Franken aufkommen.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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