Bundesgericht bestätigt UrteilLuzerner Messerstecher muss neun Jahre ins Gefängnis
Der Mann, der in der Loco Bar in Luzern einen Gast mit einem Messer tötete, muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil bestätigt.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
Messerstecherei mit Todesfolge: Der Mann, der im November 2017 in der Loco Bar an der Baselstrasse in Luzern einen Gast mit einem Messer tötete, wird zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und 14 Tagen verurteilt. Das Bundesgericht hat das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts zum Fall bestätigt, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.
2017 war es in der Bar zu einem Streit gekommen: Ein damals 36-jähriger Serbe hatte in der Novembernacht einer Bardame geholfen, die an der Baselstrasse gelegene Bar zu schliessen. Ein 34-jähriger Eritreer, der zu diesem Zeitpunkt betrunken war, weigerte sich jedoch, das Lokal zu verlassen. Es kam zu einem Streit und auch zu Handgreiflichkeiten. Auf der Tanzfläche forderte der Eritreer schliesslich den Serben zum Kampf auf. Darauf eskalierte die Situation weiter: Der Serbe zückte ein Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und stach dem Eritreer in den Hals. Dieser verblutete innerhalb von kurzer Zeit am Tatort. Der Serbe flüchtete danach, wurde jedoch keine 24 Stunden nach der Tat festgenommen.
Einsatz des Messers war unverhältnismässig
Bereits 2020 hatte das Luzerner Kriminalgericht den Serben 2020 wegen (eventual-)vorsätzlicher Tötung sowie wegen Verstössen gegen das Betäubungs- und das Waffengesetz schuldig gesprochen. Es verurteilte den Mann unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und 14 Tagen. Dagegen reichte die Verteidigung des Verurteilten Berufung ein. Sie hatte zuvor auf einen Freispruch plädiert wegen Notwehr.
Doch auch das Luzerner Kantonsgericht war zum Schluss gekommen, dass der Verurteilte das Messer nicht zur Abwehr eingesetzt hatte. Denn: Der Serbe sei dem Opfer freiwillig auf die Tanzfläche zum Kampf gefolgt. Zudem hatte der Eritreer keine Waffe bei sich. Der Einsatz des Messers sei daher unverhältnismässig gewesen, so das Kantonsgericht. Auch das Bundesgericht kommt nun zu diesem Schluss. Der Täter muss nun seine Freiheitsstrafe absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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