Fall Malters : Luzerner Polizei-Chefs im Juni vor Bezirksgericht

Aktualisiert

Fall Malters Luzerner Polizei-Chefs im Juni vor Bezirksgericht

Der Polizeikommandant und der Kripochef müssen sich im Juni vor dem Gericht verantworten. Geklärt werden muss der Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

von
dag
Polizeikommandant Adi Achermann (l) und Kripochef Daniel Bussmann müssen vor Gericht.

Polizeikommandant Adi Achermann (l) und Kripochef Daniel Bussmann müssen vor Gericht.

Keystone/Urs Flüeler

Jetzt steht fest: Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann müssen sich am 19. und 20. Juni vor dem Bezirksgericht Kriens verantworten. Im Zentrum der Verhandlung steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung bei einem Polizeieinsatz in Malters im März letzten Jahres.

Die Verhandlung des Strafverfahrens findet im Kantons-

gerichtsgebäude Luzern statt, wie dieses am Montag mitteilte. Bereits Anfang Jahr war bekannt geworden, dass sich Achermann und Bussmann vor Gericht verantworten müssen.

Der ausserordentliche Staatsanwalt, der Aargauer Christoph Rüedi, kam zum Schluss, dass sich die beiden Beschuldigten bei dem Polizeieinsatz in Malters für eine Intervention entschieden hätten, ohne ausreichend weitere Alternativen zu prüfen oder wahrzunehmen.

Sohn des Opfers reichte Anzeige gegen Polizeikader ein

Laut Rüedi bestehen mehrere Anhaltspunkte dafür, dass die Intervention so nicht hätte durchgeführt werden dürfen und unverhältnismässig gewesen sei. Er fordert eine Geldstrafe.

Beim Polizeieinsatz im März 2016 in Malters hatte sich eine 65-jährige Frau während 17 Stunden in einer Wohnung verschanzt. Sie wehrte sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes.

Die Luzerner Polizei entschied, die Wohnung durch die Zentralschweizer Sondereinheit Luchs stürmen zu lassen. Die Polizisten fanden die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen.

Der Sohn der Verstorbenen, der sich damals in Untersuchungshaft befand, reichte Anzeige gegen die Polizeispitze ein. Er wirft ihr vor, beim dem Vorfall unverhältnismässig vorgegangen zu sein.

(dag/sda)

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