Reaktionen auf Protest-Aktion: «Man muss etwas gegen hohe Tampon-Preise tun»

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Reaktionen auf Protest-Aktion«Man muss etwas gegen hohe Tampon-Preise tun»

Die im Vergleich zu anderen Produkten hohe Besteuerung von Tampons ärgert von 20 Minuten befragte Passantinnen. Der Steuersatz ist laut Bund historisch und politisch bedingt.

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Soll der Mehrwertsteuersatz auf Tampons und Binden gesenkt werden? Das denken Passantinnen darüber. (Video: jen)

Jeden Monat kommt sie bei Frauen zu Besuch: die Menstruation. Also braucht es Tampons oder Binden. Doch die haben ihren Preis: Eine Packung Tampons mit 32 Stück kostet in Detailhandelsketten zwischen 4 und 7 Franken. Binden sind etwas günstiger. Ein Packung kostet zwischen 1.50 und 4.50 Franken.

In diesen Preisen ist eine Mehrwertsteuer von 8 Prozent enthalten. Das finden Aktivistinnen ärgerlich: Das Kollektiv Aktivistin.ch fordert, dass für Hygieneartikel für die Menstruation der reduzierte Satz von 2,5 Prozent gilt, der für Güter des täglichen Eigenverbrauchs vorgesehen ist. Um ihrer Forderung Ausdruck zu verleihen, haben die Aktivistinnen am Dienstagmorgen in Zürich das Wasser von 13 Brunnen rot eingefärbt.

«Wir haben gravierendere Probleme»

Einige von 20 Minuten auf der Strasse befragte Frauen würde es begrüssen, wenn etwas gegen die Preise von Tampons und Binden unternommen würde. «Man sollte auf jeden Fall etwas gegen die hohen Preise machen», sagt Anna Margio (35) aus Zürich. Cristiana Grossenbacher (22) aus Zürich findet: «Die Aktion ist lustig und sie tut ja niemandem etwas.» Anders sieht das Moira Scilingo (29) aus Wohlen AG: «Es ist unnötig. Wir haben gravierendere Probleme.»

Doch wer bestimmt eigentlich, auf welche Produkte ein reduzierter Steuersatz von 2,5 Prozent erhoben wird? «Das ist eine politische Angelegenheit und wird durch das Parlament festgelegt», sagt Joel Weibel, Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die abschliessende Liste findet sich im Mehrwertsteuergesetz in Artikel 25. Darauf stehen etwa Vieh, Getreide, Zeitungen und auch Schnittblumen.

Liste ist zum Teil historisch bedingt

Doch wieso wird auf Blumen eine reduzierte Steuer erhoben und nicht etwa auf Tampons oder Brillen? «Das ist historisch begründbar», sagt Weibel. Im Vorgängergesetz, der Warenumsatzsteuer, wurden Blumen gar nicht besteuert. Als das Mehrwertsteuergesetz erlassen wurde, habe sich das Parlament dafür entschieden, die meisten der davor nicht besteuerten Produkte in die Liste des reduzierten Steuersatzes aufzunehmen.

Produkte mit einem reduzierten Steuersatz

- Wasser in Leitungen

- Nahrungsmittel und Zusatzstoffe

- Vieh, Geflügel

- Fische und andere Tiere zu Speisezwecken

- Getreide

- Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflanzen, Stecklinge, Pfropfreiser sowie Schnittblumen und Zweige, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt

- Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere

- Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial

- Medikamente

- Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter

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