Badewannen-Mord München: Manfred G. nach 13 Jahren freigesprochen

Aktualisiert

Badewannen-Mord MünchenMann nach 13 Jahren freigesprochen – Urteil rührt Zuschauer zu Tränen

2010 wurde Manfred Genditzki wegen des Mordes an einer Seniorin zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren 13 Jahre später kommt das Gericht zu dem Schluss: Er war es nicht. 

1 / 3
Manfred G. war der Beschuldigte in einem aussergewöhnlichen Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland. 

Manfred G. war der Beschuldigte in einem aussergewöhnlichen Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland. 

IMAGO/Sven Simon
13 Jahre lang sass er wegen des angeblichen Mordes an einer Seniorin in einem Münchner Gefängnis.

13 Jahre lang sass er wegen des angeblichen Mordes an einer Seniorin in einem Münchner Gefängnis.

IMAGO/Sven Simon
Am Freitag wurde er freigesprochen. 

Am Freitag wurde er freigesprochen. 

IMAGO/Sven Simon

Darum gehts

  • In München kam es zu einem aussergewöhnlichen Gerichtsfall. 

  • Der 63-jährige Manfred Genditzki wurde in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Mord an einer Seniorin freigesprochen. 

  • Weil er 13 Jahre unschuldig im Gefängnis war, hat er Anspruch auf hohe Entschädigungszahlungen.

Das spektakuläre Münchner Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannenfall ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht München I sprach den Angeklagten Manfred Genditzki am Freitag frei, nachdem der Fall einer 2008 in ihrer Badewanne tot aufgefundenen Frau neu aufgerollt worden war. Neue Gutachten hatten gezeigt, dass ihr Tod auch ein Unfall sein konnte – Genditzki hatte zuvor allerdings schon mehr als 13 Jahre in Haft gesessen.

«Jetzt ist es so weit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben», sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten Manfred Genditzki gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.

Unfall gilt als wahrscheinlich

Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.

Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten.

Das passiert nach seinem Freispruch

Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter in Deutschland 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368’400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren lag der Satz noch bei 25 Euro pro Tag.

Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

(dpa/jar)

Deine Meinung