StänderatMangelnde Sprachkentnisse: Landesverweis?
Ausländer, die keine Landessprache beherrschen, sollen ausgeschafft werden können. Einen solchen Vorstoss hat gestern der Ständerat angenommen - obwohl die Umsetzung wohl unmöglich ist.
- von
- Raffaela Moresi
Wer sich erwiesenermassen weigert, sich zu integrieren und die Schweizer Regeln zu akzeptieren, soll seine Niederlassungsbewilligung verlieren und sogar ausgeschafft werden können. So lautet der Text eines SVP-Vorstosses, der nach dem Nationalrat auch vom Ständerat mit 15 zu 12 Stimmen durchgewinkt wurde. Als Beispiel für mangelnden Integrationswillen führen die Motionäre explizit das Nichterlernen einer Landessprache an. Würde heissen: Wer sich weder auf Deutsch, Französisch, Italienisch noch Rätoromanisch verständigen kann, dem droht der Landesverweis.
Dass es tatsächlich zu
einer solchen Gesetzesänderung kommt, hält FDP-Nationalrat Philipp Müller allerdings für illusorisch. Das Parlament habe der Motion nur im Grundsatz zugestimmt. «Mangelnde Sprachkenntnisse allein können auch künftig nicht zur Ausweisung führen», so Müller. Denn klar ist: Sonst müssten auch viele ausschliesslich englisch sprechende Kadermitarbeiter um ihre Niederlassungsbewilligung und damit um ihren Job bangen.
Für bessere Integration
Vor dem Ständerat kam gestern noch ein weiterer Vorstoss zum Thema bei diesem waren sich für einmal alle Ratsmitglieder einig. Diskussionslos überwies die Kleine Kammer eine Motion der Staatspolitischen Kommission, die verlangt, «dass gute Kenntnisse einer Landessprache und eine erfolgreiche Integration als Voraussetzungen für die Gewährung des Schweizer Bürgerrechts gelten». Der Nationalrat hatte dem Vorstoss bereits im vergangenen Mai zugestimmt.