Thun BE: Mann (26) missbraucht Schweizer Wappen

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Thun BEMann (26) missbraucht Schweizer Wappen und wird dafür verurteilt

Ein Betrüger sammelte in Thun angeblich für ein Hilfswerk Spenden. Doch das Geld wanderte in seine eigene Tasche. Auch weil er die Schweizer Flagge unerlaubt benutzte, wurde er nun verurteilt.

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Mit solchen Bögen sammeln Betrügerinnen und Betrüger Spenden.

Mit solchen Bögen sammeln Betrügerinnen und Betrüger Spenden.

20 Minutes/FNT
Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland verurteilte einen rumänischen Staatsbürger wegen vier Gesetzesverstössen. Der 26-Jährige hatte im Mai 2022 vor dem Lidl in Thun angeblich Spendengelder für behinderte und taubstumme Kinder gesammelt, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht.

Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland verurteilte einen rumänischen Staatsbürger wegen vier Gesetzesverstössen. Der 26-Jährige hatte im Mai 2022 vor dem Lidl in Thun angeblich Spendengelder für behinderte und taubstumme Kinder gesammelt, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht.

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Dabei verwendete er laut Staatsanwaltschaft «total gefälschte» Spendenlisten und behauptete, für die Organisation «Handicap International» Geld zu sammeln.

Dabei verwendete er laut Staatsanwaltschaft «total gefälschte» Spendenlisten und behauptete, für die Organisation «Handicap International» Geld zu sammeln.

Editpress

Darum gehts

  • Mit gefälschten Spendenbögen sammelte ein Mann in Thun im Mai 2022 Geld.

  • Dafür wurde er nun per Strafbefehl zu Bussen von 1150 Franken verurteilt.

  • Laut Wappenschutzgesetz hätte die Strafe viel höher ausfallen können.

Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland verurteilte einen rumänischen Staatsbürger wegen vier Gesetzesverstössen. Der 26-Jährige hatte im Mai 2022 vor einem Lidl in Thun angeblich Spendengelder für behinderte und taubstumme Kinder gesammelt, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht. Dabei verwendete er laut Staatsanwaltschaft «total gefälschte» Spendenlisten und behauptete, für die Organisation «Handicap International» Geld zu sammeln.

Das stimmte aber nicht. Der Mann nutzte die gesammelten Spendengelder zur Finanzierung seines eigenen Lebensunterhaltes, wie es im Strafbefehl weiter heisst. Wie viel Geld er gesammelt hat, ist unklar. Doch es dürfte nicht viel gewesen sein, denn der Mann flog nach zehn Minuten angeblicher Spendensammlung bereits auf.

Was ihm zudem angekreidet wird: Er verwendete für die gefälschten Spendenlisten die Schweizer Flagge – die allerdings ein geschütztes Hoheitszeichen der Eidgenossenschaft ist.

Wappen und Fahnen sind geschützt

Die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums schütze die Flaggen und Hoheitszeichen der Staaten gegen die Eintragung und den unbefugten Gebrauch als Marke, heisst es dazu auf der Webseite des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). In der Schweiz sind deshalb alle Wappen, Fahnen und andere Hoheitszeichen von Bund, Kantonen, Bezirken, Kreisen und Gemeinden markenrechtlich geschützt.

Dass jemand dagegen verstösst und verurteilt wird, kommt nicht oft vor. «In diesem Jahr haben wir fünf Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Wappenschutz festgestellt», sagt David Stärkle, Jurist beim IGE, auf Anfrage von 20 Minuten. Es sei aber möglich, dass Meldungen noch nachgereicht werden.

«Grundsätzlich darf das Schweizer Wappen nur von der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwendet werden und ist auch ein international geschütztes Zeichen», sagt Stärkle weiter. Ausnahmen gibt es bei Einwilligung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. «Zu diesem sehr kleinen Kreis gehören unter anderem Victorinox, der TCS und Schweizer Skischulen», so Stärkle.

Die Brasserie Féderal im Zürcher HB musste vor zwei Jahren ihr Logo beispielsweise anpassen.

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Harte Strafen möglich

Verstösse gegen das Wappenschutzgesetz können hart bestraft werden. «Bei einer Widerhandlung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Beim kommerziellen Gebrauch sind es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe», erklärt Stärkle. Und: Es handelt sich dabei um Offizialdelikte. Das bedeutet, dass die Behörden sie von Amtes wegen verfolgen müssen, ohne dass eine Anzeige nötig ist.

Nun wurde der 26-jährige Rumäne wegen Betrug, Vergehen gegen das Markenschutzgesetz, Vergehen gegen das Wappenschutzgesetz und Führen eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges schuldig erklärt – man hatte bei seinem Auto noch einen mangelhaften Reifen nachweisen können.

Bestraft wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken (600 Franken), wobei ihm ein Tag Polizeihaft als Tagessatz angerechnet wird. Bezahlen muss der 26-Jährige insgesamt 1150 Franken: 150 Franken Verbindungsbusse, 500 Franken Busse und 500 Franken Gebühren.

Das sagt «Handicap International»

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