Mann (43) stibitzt Strom vom Vermieter und erhält Strafbefehl

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St. GallenMann (43) klaut Strom vom Vermieter – jetzt wird er gebüsst 

Einem Mann wurde der Strom abgestellt, da er seine Rechnungen nicht bezahlte. Damit er trotzdem noch fernsehen konnte, stibitzte er Strom von seinem Vermieter via Verlängerungskabel. Dafür kassierte der 43-Jährige nun einen Strafbefehl.

Seline Bietenhard
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Seline Bietenhard
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Einem Mann wurde der Strom abgestellt, da er keine Rechnungen bezahlte. (Symbolbild)

Einem Mann wurde der Strom abgestellt, da er keine Rechnungen bezahlte. (Symbolbild)

20min/Michael Scherrer
Anstatt die fehlenden Kosten zu bezahlen, steckte er ein Verlängerungskabel auf der Gemeinschaftsterrasse ein. (Symbolbild)

Anstatt die fehlenden Kosten zu bezahlen, steckte er ein Verlängerungskabel auf der Gemeinschaftsterrasse ein. (Symbolbild)

20min/Anna Bila
So lud er auf Kosten seines Vermieters sein Handy auf und bezog Strom fürs Fernsehen.

So lud er auf Kosten seines Vermieters sein Handy auf und bezog Strom fürs Fernsehen.

20min/Vanessa Lam

Darum gehts

  • Ein Kubaner, der im Kanton St. Gallen wohnt, bezog während eines Monats Strom auf Kosten seines Vermieters.

  • Zuvor war ihm der Strom wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt worden.

  • Der Mann erhielt nun Post von der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Ein 43-jähriger Mann aus St. Gallen, der seit Juli 2022 in seiner jetzigen Wohnung wohnt, hat seither seine Stromrechnungen nie bezahlt. Die Stadtwerke St. Gallen stellten ihm daraufhin einige Monate später, im November 2022, den Strom ab. Der Kubaner bezahlte dann aber nicht etwa den geschuldeten Betrag, um in der Wohnung wieder Strom zu haben.

Laut der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, die dem Mann Ende Januar einen Strafbefehl schickte, verlegte der 43-Jährige stattdessen aus dem Fenster seiner Wohnung im Erdgeschoss ein Verlängerungskabel. Dieses steckte er in einer Steckdose der Gemeinschaftsterrasse ein und bezog so während etwa eines Monats unrechtmässig Strom in unbekannter Höhe.

Er bezog Strom auf Kosten des Vermieters

«Den Strom bezog er zum Eigengebrauch, welcher zu Lasten seines Vermieters, beziehungsweise der anderen Mieter des Hauses, verrechnet wurde», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Über diese selbst installierte Leitung bezog der Mann so Strom für seinen Fernseher und lud damit sein Handy auf.

Dieser Betrug flog wohl auf, denn die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann Ende Januar wegen eines geringfügigen Vermögensdelikts (unrechtsmässige Entziehung von Energie) zu einer Busse von 200 Franken. Falls er die Busse nicht bezahlt, muss er stattdessen für zwei Tage ins Gefängnis. Weiter muss der 43-Jährige 350 Franken für Gebühren und besondere Auslagen bezahlen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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