Kantonsgericht Luzern: «Sie hat mich nicht bekommen und will sich jetzt rächen»

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Kantonsgericht Luzern«Sie hat mich nicht bekommen und will sich jetzt rächen»

Ein 49-jähriger Lastwagenfahrer musste sich wegen Missbrauchs vor dem Kantonsgericht Luzern verantworten. Er bestreitet, pädophil zu sein.

Dominic Wipfli
von
Dominic Wipfli
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Ein Mann steht vor dem Kantonsgericht Luzern.

Ein Mann steht vor dem Kantonsgericht Luzern.

KEYSTONE
Ihm wird vorgeworfen, zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Ihm wird vorgeworfen, zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

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Der Beschuldigte bestreitet, pädophil zu sein.

Der Beschuldigte bestreitet, pädophil zu sein.

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Darum gehts

  • Ein Lastwagenfahrer bestreitet, pädophil zu sein. Der 49-Jährige wird beschuldigt, zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
  • Die Diagnose eines Gutachters bezeichnete der Beschuldigte als «absoluten Schwachsinn».
  • Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Ein 49-Jähriger, der sich vor dem Luzerner Kantonsgericht wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen verantworten muss, hat es bestritten, pädophil zu sein. Es ist ein kompliziertes Beziehungskonstrukt, indem die schweren Taten passiert sein sollen, die dem Lastwagenfahrer vorgehalten werden: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlung mit Kindern, Pornografie und Körperverletzung.

Die mutmasslichen Opfer sind gemäss der Staatsanwältin die Stieftochter des Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Auch soll er sich an der gleichaltrigen einst besten Freundin der Stieftochter vergangen haben. Die beiden Familien waren befreundet und zwischenzeitlich auch Nachbarn.

Vor Gericht sagte der Beschuldigte, dass er sich nicht an seiner Stieftochter und der einst besten Freundin des Mädchens vergangen habe. Die Diagnose eines Gutachters, wonach er pädophil sei, bezeichnete er als «absoluten Schwachsinn». Er sei glücklich verheiratet und hab das nicht nötig. Der Mann, der sich seit 2017 in Haft befindet, erachtet denn auch eine therapeutische Behandlung als unnötig.

Nie unsittlich berührt

Er habe weder seine Stieftochter noch deren einst beste Freundin unsittlich berührt oder sexuell angegangen, als diese Mädchen noch minderjährig waren. Die Vorinstanz hatte ihn zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt unter anderem wegen Vergewaltigung der Stieftochter und sexueller Handlung mit deren damaliger Freundin.

Wie schon im erstinstanzlichen Prozess argumentierte der Beschuldigte, die damalige Freundin seiner Stieftochter beschuldige ihn falsch. «Sie war verliebt und erfolglos. Sie hat mich nicht bekommen. Ich empfinde das als Rache.»

Widersprüche bei Aussagen

Sein Verteidiger kritisierte die Beweiswürdigung des Kriminalgerichts. Das Familiengefüge der Freundin bleibe aussen vor, genauso wie ein Eifersuchts- oder Rachemotiv. Vor allem fehle eine Aussageanalyse zu den einzelnen Vorwürfen. Diese liefere er nun.

Er wies etwa auf Widersprüche im Aussageverhalten der Freundin hin, wie zur Reihenfolge des Geschlechtsverkehrs mit den beiden oder zu Uhrzeiten. Widersprüche in räumlicher und zeitlicher Hinsicht wertete er als Lügensignale. «Da fehlen Details, da gibt es Widersprüche. Das sind Anzeichen einer erfundenen Geschichte.» Der eingeklagte Sachverhalt lasse sich somit nicht rechtsgenüglich erstellen, deshalb müsse es zu einem Freispruch kommen. Auch bemängelte der Verteidiger Suggestivfragen im Verfahren.

Sieben Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Die Freundin habe die Stieftochter zu Dingen motiviert, die sie nicht wollte, sagte der Verteidiger. Als Indiz dafür, dass sie mit dem Widerruf die Wahrheit sagte, wertete er die Tatsache, dass die schulischen Leistungen ab diesem Zeitpunkt besser geworden seien.

Die Staatsanwältin will einen 49-jährigen Mann sieben Jahre hinter Gitter schicken, weil er zwei Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Während sie am Donnerstag vor dem Luzerner Kantonsgericht eine Verschärfung der erstinstanzlichen Strafe forderte, wollte der Verteidiger einen Freispruch.

(SDA)

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