Kanton St. GallenMann (57) lieferte sich auf E-Roller wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei
Im März flüchtete ein 57-Jähriger vor einer Polizeikontrolle – auf einem Elektroroller. Für dies und noch weitere Vergehen kassierte er nun einen Strafbefehl.
Darum gehts
Ein 57-Jähriger lieferte sich im März eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei.
Der Mann war auf einem Elektroroller unterwegs.
Er wurde nun per Strafbefehl verurteilt.
Ende März war ein 57-Jähriger in der Stadt St. Gallen auf einem Elektroroller unterwegs. Dabei trug er keinen Helm. Eine Patrouille der Stadtpolizei wurde auf den Mann aufmerksam. Als die Polizistinnen und Polizisten den 57-Jährigen erkannten, wendeten sie das Auto, um ihn zu kontrollieren.
Doch als der Elektroroller-Fahrer die Polizei entdeckte, ergriff er die Flucht. «Er fuhr in Richtung eines Parkplatzes, vorbei an einer geschlossenen Schranke und zu einer Laderampe. Dort versteckte er sich kniend in einer Ecke der Rampe hinter einem Container», so die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der 57-Jährige nun erhielt.
Trotz «Stopp, Polizei» einfach weitergefahren
Die Polizei forderte den Mann auf, stehen zu bleiben. Doch dieser stieg erneut auf den E-Roller und fuhr weiter, vorbei am Polizeiauto, wo ihn ein Polizist mit dem Ruf «Halt, Polizei» stoppen wollte. Dies hielt den 57-Jährigen allerdings nicht davon ab, weiterzufahren. «Das Patrouillenfahrzeug folgte ihm mit Blaulicht, Wechselklanghorn sowie ‹Stopp, Polizei›-Rufen», heisst es im Strafbefehl weiter. Der 57-Jährige setzte seine Flucht fort. Da er sehr schnell unterwegs war, brach die Polizei die Verfolgung ab.
Der Elektroroller, auf dem der Mann unterwegs war, erreicht eine maximale Geschwindigkeit von 38 Stundenkilometern und wird damit als «Kleinmotorrad» eingestuft. Für das Fahren eines solchen Rollers wird der Fahrausweis der Kategorie A1 (Rollerprüfung) verlangt, den der Mann aber nicht besass, da ihm 2014 der Fahrausweis abgenommen wurde. Weiter fehlten am Roller das vorgeschriebene Kontrollschild, Rückspiegel und Rückstrahler.
Schon früher mit E-Roller von der Polizei erwischt
Nur einige Tage später war der Mann auf einem anderen Elektroroller unterwegs – wieder ohne Helm und entsprechendem Fahrausweis.
Der 57-Jährige erhielt bereits im Februar einen Strafbefehl, da er schon früher ohne Fahrausweis und Helm auf denselben Elektrorollern unterwegs war. Damals wurde er von der St. Galler Staatsanwaltschaft aufmerksam gemacht, dass er die E-Roller abgeben müsse, sollte er wieder mit den Fahrzeugen unterwegs sein.
Verfolgungsjagd kostet 57-Jährigen 2200 Franken
Nun wurde der St. Galler Ende Juli unter anderem der Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfachen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs, mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises sowie der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von total 750 Franken. Sollte er diese nicht bezahlen, müsste er stattdessen ins Gefängnis. Weiter muss er eine Busse von 500 Franken sowie Gebühren und Auslagen von 950 Franken bezahlen. Die beiden E-Roller wurden von der Polizei beschlagnahmt und entweder verwertet oder verschrottet.
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