Staat um 290’000 Franken betrogenMann beantragte Covid-Notkredit für Geschäft, das es nur noch fünf Tage gab
Für einige Unternehmen sind die Kredite überlebenswichtig, doch nicht alle halten sich an die Regeln. Nun werden die ersten Betrugsfälle vor Gericht verhandelt.
- von
- Steve Last
Darum gehts
Unternehmen, die Corona-bedingte Einbussen erleiden, können zinsfreie Notkredite von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes und von maximal 20 Millionen Franken anfordern.
Die Kredite werden von Banken vergeben und der Bund bürgt für die Beträge.
Was für viele Firmen ein überlebenswichtiger Zuschuss an flüssigen Mitteln ist, sehen andere als einen einfachen Weg zu schnellem Geld. Im Juni werden am Strafgericht Basel-Stadt die ersten Betrugsfälle verhandelt.
Ein heute 32-jähriger Schweizer muss sich im Juni vor dem Basler Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfachen Betrug, Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung, mehrfache Urkundenfälschung sowie Veruntreuung vor. Gemäss Anklageschrift soll der Mann am 26. März 2020 unrechtmässig einen Notkredit von 290’000 Franken für seinen Tankstellen-Shop beantragt haben.
Zu dem Zeitpunkt habe er bereits gewusst, dass sein Franchise-Vertrag und damit seine Geschäftstätigkeit fünf Tage vor dem Auslaufen standen. Weil er gewusst habe, dass die Kredite möglichst unbürokratisch und ohne vertiefte Prüfung ausbezahlt werden, habe er die Bank mit falschen Angaben getäuscht, um einen ihm nicht zustehenden Covid-Kredit zu erwirken. Die Bank habe dies unmöglich erkennen können, der Schaden gehe zulasten des Bundes.
Eigene Schulden abbezahlt
Wer das Gesuch für einen Notkredit unterschreibt, verpflichtet sich, das zur Verfügung gestellte Geld ausschliesslich zur Sicherung der Liquiditätsbedürfnisse des Unternehmens zu verwenden. Das tat der Beschuldigte gemäss Anklage nicht. Stattdessen soll er die 290’000 Franken zwischen dem 2. und dem 20. April 2020 bar abgehoben oder überwiesen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, das Geld in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht bezogen und damit Privatdarlehen sowie geschäftliche Altlasten beglichen zu haben. Aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation sei er für die Summe nie ersatzfähig gewesen. Allein wegen des Betrugsvorwurfs droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
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