BundesgerichtsurteilMann drängelt auf A3 und muss nun 9500 Fr zahlen
Eine Fahrt im Fricktal wird für einen Zürcher teuer. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgelehnt.
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Mit einem Maximal-Abstand von nur 12 Metern hockte ein Zürcher im Aargau anderen Fahrzeugen auf. Und das bei einer Geschwindigkeit von 100 bis 130 km/h. Der Fall ereignete sich bereits im August 2014 auf der A3 im Fricktal. Erst jetzt hat das Bundesgericht den Fall abgeschlossen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Die Richter in Lausanne mussten eine Beschwerde des Mannes bearbeiten. Er wehrte sich gegen das Urteil der Vorinstanzen. Das Bezirksgericht Rheinfelden und das Aargauer Obergericht kamen zum Schluss, dass der Drängler andere Personen gefährdet oder zumindest gefährliche Situationen in Kauf genommen habe.
Sachverhalt «zweifelsfrei» geklärt
Der Mann kritisierte, dass trotz Videoaufnahmen der tatsächliche Abstand nicht zweifelsfrei geklärt werden könne. Seiner Meinung nach sei dies nur eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln.
Doch die Lausanner Richter sahen dies anders und lehnten die Beschwerde ab. Der Sachverhalt sei – dank der Videoaufnahmen der Kantonspolizei – «zweifelsfrei» geklärt, heisst es in der Begründung des Bundesgerichts.
6500 Franken Busse
Das Bundesgericht bestätigt laut Bericht das Urteil des Obergerichts. Dieses hatte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 26'100 Franken und einer Busse von 6500 Franken verurteilt. Da der Mann auch noch die Gerichtskosten von 3000 Franken übernehmen muss, muss der Mann 9500 Franken bezahlen.
Ausserdem muss der Autofahrer einen Kurs für risikobereite Verkehrsteilnehmer besuchen und bei den Zürcher Behörden zu einem Nachkontrollgespräch antraben.