Kaltbrunn SGMann kassiert Busse, weil er Enten aufschreckte
Im Kaltbrunner Riet startete ein Zürcher seinen Heissluftballon. Dabei verjagte er ein Reh und mehrere Enten. Nun gab es dafür Post von der Staatsanwaltschaft.
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- 20M
Wie eine gemütliche Ballonfahrt zum Fall für die St. Galler Staatsanwaltschaft wurde, zeigt die Geschichte eines Zürchers, der seinen Ballon im April diesen Jahres im Kaltbrunner Riet startete. Wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt, fuhr der Mann sein Auto samt Ballonanhänger für den Start über die Ewigkeitsstrasse auf den Unteren Rietweg, vorbei an einer Naturschutzgebietstafel. Auf einer grossen Wiese hob er dann in seinem Heissluftballon ab. Dazu heisst es im Strafbefehl, den der Beschuldigte kassierte: «Während des Ballonstarts flüchtete ein Reh, zahlreiche Entenvögel flogen davon.»
Mit seiner Aktion verstiess der Mann gegen das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Mittels Strafbefehl wurde er zu einer Busse von 600 Franken verdonnert. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 400 Franken. Der Mann hat den Strafbefehl akzeptiert, inzwischen ist dieser rechtskräftig. Und das, obwohl der Ballonfahrer nicht wusste, dass die Wiese, auf der er startete, bereits zum Naturschutzgebiet gehört. Die Tafel hatte er offenbar übersehen.
Romantische Szenen für die Staatsanwaltschaft
Auch mit dem Hochzeitsvideo von Björn und Larissa Häsler, das im Oktober 2017 im Kaltbrunner Riet gedreht wurde, musste sich die St. Galler Staatsanwaltschaft schon beschäftigen.
Video: Tamedia/Mauve Pictures
Die Filmcrew ist mit dem Brautpaar befreundet und drehte den Film als Hochzeitsgeschenk. (Video: Tamedia Webvideo mit Material von Mauve Pictures)
Die Braut reitet im cremefarbenen Kleid durch die sonnenbeschienene Landschaft. Nur ist Reiten im Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet verboten. Zudem standen beim Dreh Autos im Fahrverbot, auch Wegmarkierungen wurden missachtet. Aus der Aktion resultierten sechs Strafbefehle. Die Bussen betragen inklusive Verfahrenskosten jeweils 400 Franken. Etwas härter trifft es den Chef der Filmcrew, der 550 Franken bezahlen musste. Damals wie auch im aktuellen Fall hatten Personen, die sich regelmässig im Kaltbrunner Riet aufhalten, die Verstösse beobachtet und dokumentiert.