Strafgericht BSMann meldet Vermieter Gestank – dieser kommt und bricht ihm die Nase
Ein Mann beschwert sich bei seinem Vermieter über Marihuana-Geruch im Hinterhof. Dieser begibt sich daraufhin zu dessen Wohnung und verprügelt ihn brutal. Am Montag wird ihm wegen schwerer Körperverletzung der Prozess gemacht.
- von
- Jeanne Dutoit
Den Titel als bester Vermieter hat er offensichtlich nicht verdient: Ein Mann (40) steht am Montag vor der Dreierkammer des Basler Strafgerichts, weil er seinen Mieter spitalreif geschlagen haben soll. Der Beschuldigte ist wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vorbestraft und laut Anklageschrift ein erfolgreicher Kampfsportler.
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, gehört den Eltern des 40-Jährigen ein Wohnhaus im St. Johann-Quartier. Er selbst hat laut Anklage eine Nutzniessung an der Liegenschaft, die ihm den vollen Genuss am Vermögenswert verleiht. Am Abend des 18. Februar 2021, kurz nach Mitternacht, wurde der Mann von einem seiner Mieter in mehreren Kurzmitteilungen über Cannabis-Gestank informiert. Der Rauch würde vom Hinterhof kommen, so die Nachrichten.
Die Beschwerde machte den Mann wütend. Er antwortete nicht, «sondern entschied kurzerhand, seinem Mieter einen gehörigen Denkzettel zu verpassen». Der Beschuldigte, der laut Anklage bekifft war, machte sich auf, dem Mieter einen Besuch abzustatten.
Er brach dem Mieter die Nase und verletzte sein Auge
Als dieser ihm die Tür öffnete, verpasste der Beschuldigte ihm «mehrere enorm heftige Faustschläge gegen den Kopf». Das Opfer fiel zu Boden, woraufhin der 40-Jährige weiter mit Faustschlägen auf ihn einprügelte. Er befahl dem Mieter, sich nicht zu wehren, biss und schlug ihn. «Als er wieder aufstehen wollte, nahm der Beschuldigte ihn gar in den Schwitzkasten und drückte mit seinem Arm gegen den Hals», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Das Opfer hatte laut rechtsmedizinischem Gutachten eine gebrochene Nase, eine Hautunterblutung am Auge, einen kaputten Zahn sowie Prellungen und eine Bisswunde. Schläge gegen den Kopf können lebensbedrohliche Folgen haben. Schläge auf das Auge können zum Verlust der Sehkraft führen, so das Gutachten.
Die Staatsanwaltschaft schreibt in der Anklage, dass der «kampfsporterfahrene» Beschuldigte sein Opfer lebensgefährlich oder schwer verletzen wollte und eine bleibende Entstellung im Gesicht in Kauf nahm.
So versuchte er, die Tat zu verschleiern
Nach der Attacke versuchte der Beschuldigte seine Tat zu verschleiern. Er verschickte nur wenige Minuten, nachdem er seinem Opfer die Nase gebrochen hatte, eine Nachricht, dass er im Bett sei und um diese Zeit keine Mitteilungen mehr erhalten möchte.
Der Mann ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Problem mit illegalen Drogen?
Hier findest du Hilfe:
Sucht Schweiz, Tel. 0800 104 104
Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen
Feel-ok, Informationen für Jugendliche
Infodrog, Information und Substanzwarnungen