Amtsgericht Olten-GösgenMann misshandelte Nachbarsmädchen (8) und seinen eigenen Sohn (8)
Ein Solothurner vergriff sich an seinem Sohn und dessen Freundin über Jahre hinweg. Nun musste er sich vor Gericht für seine Taten verantworten.

- von
- Zoé Stoller
Darum gehts
Ein Solothurner vergriff sich an zwei achtjährigen Kindern – an seinem Sohn und seiner Nachbarin über Jahre.
Später fand seine ehemalige Partnerin zahlreiche Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten.
Der Mann gibt nun zu, die Kinder sexuell missbraucht zu haben.
Eine heute 15-Jährige war damals erst acht Jahre alt, als ihr Nachbar sie zum ersten Mal sexuell nötigte. Das Mädchen musste unter anderem das Geschlechtsteil des Mannes masturbieren, bis dieser zum Samenerguss kam. Als sie elf Jahre alt war, versuchte der heute 54-Jährige, in sie einzudringen. Weil das Mädchen Schmerzen hatte, liess er schliesslich von ihr ab. Der Solothurner muss sich nun vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen für seine Taten verantworten.
Der Mann misshandelte nicht nur das Nachbarsmädchen sexuell, sondern auch seinen eigenen Sohn, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Unter der Dusche zwang er den Buben zu sexuellen Handlungen. Mehrfach missbrauchte der Solothurner auch das Mädchen und den Buben gleichzeitig. Schliesslich vergriff er sich noch an einem weiteren Mädchen und berührte es im Intimbereich.
Ende März entdeckte die ehemalige Partnerin des Mannes dann, was er getan hatte. 1977 Fotos und 386 Videos mit kinderpornografischen Inhalten kamen dabei ans Licht. Einige hatte der Täter heruntergeladen, andere hatte er selbst aufgenommen.
«Sie hatten nie eine Wahl. Ich war der Erwachsene»
Heute steht fest: Selbst wenn die Kinder den sexuellen Tätigkeiten zugestimmt hätten, befanden sie sich «aufgrund ihres kindlichen Alters sowie der sozialen Abhängigkeit in einer Zwangssituation», wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Der Täter hatte zwar keine Gewalt ausgeübt, den Kindern aber eingeredet, das Ganze sei ein Spiel und sein Verhalten sei normal.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Solothurner nun 36 Monate Haft – 30 davon bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren. Weiter soll er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen bezahlen. Er wird mit mittelgradiger Pädophilie diagnostiziert. Bei ihm soll eine hohe Rückfallgefahr herrschen.
Der 54-Jährige streitet die erhobenen Straftaten nicht ab, sondern gibt sie zu und lässt verlauten, dass er seine Taten heute bereut. In der therapeutischen Behandlung, der er sich unterziehen musste, realisierte der Täter, dass er «eine sehr verzerrte Wahrnehmung der Situation» hatte. Er behauptet, gedacht zu haben, die Kinder hätten freiwillig mitgemacht. «Aber sie hatten nie eine Wahl. Ich war der Erwachsene, die Vertrauensperson, und nutzte das schamlos aus», sagte er vor dem Amtsgericht.
Das Urteil wird am 31. März verkündet.
Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.
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