Basel: Mann nicht ausgeschafft – Regierung droht Strafe

Aktualisiert

BaselMann nicht ausgeschafft – Regierung droht Strafe

Ein Afghane hätte ausgeschafft werden sollen. Doch die Basler Regierung weigert sich bislang. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

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Ein junger Afghane hat in der Schweiz Asyl beantragt.

Ein junger Afghane hat in der Schweiz Asyl beantragt.

Keystone/Anthony Anex
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass der junge Mann nach Österreich, wo er seinen ersten Asylantrag stellte, ausgeschafft wird.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass der junge Mann nach Österreich, wo er seinen ersten Asylantrag stellte, ausgeschafft wird.

Keystone/Gaetan Bally
Der Grosse Rat in Basel hat jedoch entschieden, dass der junge Mann hier bleiben soll.

Der Grosse Rat in Basel hat jedoch entschieden, dass der junge Mann hier bleiben soll.

bs.ch/Michael Fritschi

Dass sich der Basler Regierungsrat weigert, den Afghanen A. nach Österreich abzuschieben, wo er ursprünglich Asyl beantragte und gemäss den dortigen Behörden kein Asylrecht geltend machen konnte, hat der Exekutive viel Kritik eingebracht. Da sie sich mit ihrem Entschluss weigert, ein rechtsgültiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) umzusetzen, wurde sie von Justizministerin Karin Keller-­Sutter (FDP) schriftlich abgemahnt, berichtet die «Redaktion Tamedia».

Sowohl das Staatssekretariat für Migration, als auch das BVGer prüften den Fall des jungen Afghanen und kamen zum gleichen Schluss wie die österreichischen Behörden: dass A. keine Asylgründe geltend machen kann.

Die juristischen Mittel waren ausgeschöpft. Bundesrätin Keller-Sutter schrieb an Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne): «Der Kanton Basel-­Stadt als zuständiger Vollzugskanton ist verpflichtet, das rechtskräftige Urteil des BVGer umzusetzen.»

Es droht eine Strafe

Doch der Regierungsrat hielt an seinem Entscheid fest. Nun drohen dem Regierungsrat strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt (Stawa) prüft ein Verfahren, wie sie der «Redaktion Tamedia» auf Anfrage bestätigt.

Denn: Den Afgahnen nicht nach Österreich auszuweisen, verstösst möglicherweise gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Der Ball liegt nun also bei der Stawa. (20 Minuten)

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