Nach Billett-EntzugMann wird verurteilt, weil er E-Rollstuhl fährt
Nach dem Fahrausweisentzug stieg ein Mann auf einen elektrischen Rollstuhl um. Nun erhielt er eine Geldstrafe.
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- qll

Der Mann war Ende April mit seinem E-Rollstuhl in Bex VD unterwegs. (Bild: Google Street View)
Ein 59-jähriger Mann war Ende April mit seinem elektrischen Rollstuhl in Bex VD unterwegs, als ihn die Polizei stoppte. Weil ihm der Fahrausweis schon vorher entzogen worden war, durfte er eigentlich keine motorisierten Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen lenken. Der Mann wurde nun verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen und musste 300 Franken Kosten bezahlen.
Die vergleichsweise hohe Strafe lasse sich damit erklären, dass das dreirädrige Fahrzeug eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreicht, so die Staatsanwaltschaft. Der elektrische Rollstuhl war eingelöst und zog einen Anhänger. Laut dem Strassenverkehrsamt hätte sich der Fahrer nicht strafbar gemacht, wenn der Rollstuhl nur eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen könnte. Mit der Geschwindigkeit von 30 km/h gelte der E-Rollstuhl jedoch als Moped.
«Massnahme, um den Fahrer zu schützen»
Das Strassenverkehrsamt kann das Lenken von E-Rollstühlen auch verbieten, wenn jemand nicht in der Lage ist, diese zu lenken, wie beispielsweise bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder auch, wenn jemand alkoholisiert oder im Rausch ist.
Zudem könnten temporäre Fahrverbote ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegendes oder wiederholtes Fehlverhalten vorliegt. Dies sei aber weniger als einmal im Jahr der Fall: «Wir greifen nur ein, wenn die Situation beunruhigend ist», erklärt Luc Mouron, Anwalt beim Strassenverkehrsamt. «Der Hauptzweck der Massnahme ist, den Fahrer selbst zu schützen. Dies, indem wir ihn auf Risiken aufmerksam machen, denen er im Verkehr ausgesetzt ist.»