Bern: Mann wollte seine Akte sehen und sah schwarz

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BernMann wollte seine Akte sehen und sah schwarz

Ein Juso verlangte bei der Kantonspolizei Einsicht in seine Akten. Diese Bitte wurde ihm gewährt, jedoch sind einige Stellen massiv zensiert worden. Darüber beschweren kann er sich bei der Polizei.

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Sehen Sie im Video, wie Benjamin Stückelberger (22) auf die Schwärzungen in seiner Akte reagiert. (Video: ber)

Um auf dem neusten Stand zu sein, welche Informationen die Behörden über ihn gesammelt hatten, stellte Benjamin Stückelberger ein Akteneinsichtsgesuch. Innert einer Woche kam die Antwort der Kapo und er konnte die Papiere begutachten. So weit, so gut, doch in einem Journaleintrag war ein ganzer Abschnitt geschwärzt.

Dies stösst dem Juso-Politiker sauer auf: «Ich erhielt keine Begründung, wieso mir Informationen vorenthalten werden.» Dies sei nicht transparent. Dass Namen zensiert würden, dafür habe er Verständnis, erklärt der 22-Jährige, «aber wie meine Handlungen im Journal wiedergegeben werden, muss man gegenüber mir offen legen».

Welche Entscheide trifft die Kapo nun?

Beim geschwärzten Journaleintrag handelt es sich um einen Rapport zu einer Kundgebung gegen einen unter anderem von der Credit Suisse finanzierten Pipelinebau durch drei amerikanische Bundesstaaten. Dass er an der kleinen Demonstration teilnahm, bestreitet Stückelberger nicht. Aber was genau er dort aus Polizeisicht gemacht hat, ist im Journal geschwärzt.

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Die Kapo schwärzte einen ganzen Abschnitt der Akte über Benjamin Stückelberger.

Die Kapo schwärzte einen ganzen Abschnitt der Akte über Benjamin Stückelberger.

Benjamin Stückelberger besteht darauf, dass ihm gegenüber seine Taten offen gelegt werden.

Benjamin Stückelberger besteht darauf, dass ihm gegenüber seine Taten offen gelegt werden.

zvg
Jérémie Reusser, Vorstandsmitglied der Juso Bern:«Es braucht eine unabhängige Stelle, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.»

Jérémie Reusser, Vorstandsmitglied der Juso Bern:«Es braucht eine unabhängige Stelle, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.»

zvg

Stückelberger: «In meiner jetzigen Situation neigt man dazu, sich zu fragen, welche Aktionen jetzt genau festgehalten wurden.» Ausserdem stört sich Stückelberger daran, dass ungewiss sei, ob die Kapo auf Grund dieser Akten Entscheidungen treffe: «Vielleicht wird mir eine nächste Kundgebung nicht bewilligt, weil meine Taten damals zu drastisch im Rapport stehen.»

Persönliches muss geschwärzt werden

Gegen die Akten könne laut der Rechtsmittelbelehrung innert 30 Tagen bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Beschwerde erhoben werden. «Ein Witz», findet Jérémie Reusser (21), Vorstandsmitglied der Juso Bern, «es braucht eine unabhängige Stelle, an die man sich in solchen Fällen wenden kann.» Laut Schweizer Rechtssystem müssen lediglich Angaben geschwärzt werden, die unter das Persönlichkeitsrecht fallen.

Auf Anfrage nimmt die Kantonspolizei Bern zum Einzelfall keine Stellung und verweist auf das Datenschutzgesetz. Diesem ist zu entnehmen, dass betroffene Personen nur soweit Akteneinsicht erhalten, bis überwiegende öffentliche Interessen oder besonders schützenswerte Interessen Dritter tangiert werden.

Kein Unbekannter

Benjamin Stückelberger kam bereits im letzten Herbst in die Schlagzeilen als ihn ein Polizist zwang, die Filmaufnahmen eines Polizeieinsatzes zu löschen.

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