Kriminalgericht Luzern: Mann würgt seine Ehefrau, Gericht verurteilt ihn zu 15 Monaten bedingt 

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Kriminalgericht LuzernMann würgt seine Ehefrau, Gericht verurteilt ihn zu 15 Monaten bedingt 

Ein Mann ist wegen Gefährdung des Lebens vom Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ihm kam etwa zugute, dass er sich reuig und einsichtig gezeigt hatte. 

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Ein junger Vater musste sich wegen Gefährdung des Lebens vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. 

Ein junger Vater musste sich wegen Gefährdung des Lebens vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. 

20min
Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurde im abgekürzten Verfahren behandelt. 

Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurde im abgekürzten Verfahren behandelt. 

20min/Gianni Walther
Grund: Der Mann hatte sich in seinem bisherigen Leben nie etwas zu Schulden kommen lassen, sich im laufenden Strafverfahren «anständig, kooperativ und einsichtig» gezeigt. 

Grund: Der Mann hatte sich in seinem bisherigen Leben nie etwas zu Schulden kommen lassen, sich im laufenden Strafverfahren «anständig, kooperativ und einsichtig» gezeigt. 

Gerichte Luzern

Darum gehts 

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 30-jährigen Mann aus dem Kanton Luzern wegen Gefährdung des Lebens verurteilt, nachdem es im Jahr 2019 in der Wohnung eines Ehepaars in Luzern in Anwesenheit der gemeinsamen Tochter zu einem Streit kam. Zuerst wurde dieser verbal ausgetragen. Danach folgte eine tätliche Auseinandersetzung: Dabei fiel die Ehefrau zu Boden und der Beschuldigte drehte seine Ehefrau, die am Boden lag, auf den Rücken und würgte sie rund zehn Sekunden, sodass sie nicht mehr atmen konnte. Doch damit nicht genug: Der Mann drückte der Frau während des Würgens auch die Venen am Hals zu. Dadurch bestand für das Opfer die Gefahr eines Hirntodes und sie war in unmittelbarer Lebensgefahr. 

Gericht hat die Tat als mittelschwer eingestuft 

Nach der Tat zeigte die Frau ihren Mann an. Einen Monat später zog sie die Strafanträge telefonisch zurück und teilte ihren Entschluss mehr als ein Jahr später auch noch schriftlich mit. In der Folge wurde die Strafuntersuchung teilweise rechtskräftig eingestellt. Schlussendlich hat das Kriminalgericht Luzern einem Antrag im abgekürzten Verfahren stattgegeben. Wie im Urteil zu lesen ist, hat das Gericht in Anbetracht der gesamten Umstände sowohl die objektiven als auch die subjektiven Tatkomponenten im Ergebnis als mittelschwer eingestuft. «Unter Berücksichtigung der massgeblichen Strafzumessungsfaktoren erscheint für die Gefährdung des Lebens eine Einsatzstrafe von 18 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen.» 

«Er war sich bewusst, dass sein Handeln für seine Ehefrau lebensgefährlich war und dass so etwas nie mehr passieren darf.»

Auszug aus dem Urteil des Kriminalgerichts

Weil der junge Vater sich allerdings in seinem bisherigen Leben nie etwas zu Schulden kommen liess, sich im laufenden Strafverfahren «anständig, kooperativ und einsichtig» zeigte, sowie von Anfang an geständig war und Verantwortung für seine Taten übernahm, erschien dem Gericht eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten als angemessen. «Er war sich bewusst, dass sein Handeln für seine Ehefrau lebensgefährlich war und dass so etwas nie mehr passieren darf», steht weiter im Urteil. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte aus eigenem Antrieb mit dem Würgen aufhörte und eine verordnete Gewalttherapie erfolgreich absolvierte und diese freiwillig weiterführte. 

Das Ehepaar hat sich versöhnt und blickt nach vorne 

Auch für das Ehepaar kam es zu einem Happy End und sie blicken gemeinsam in die Zukunft: Sie haben sich versöhnt und sie wurden in der Zwischenzeit Eltern eines zweiten Kindes. Der Mann wurde mit einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Ausserdem hat der Beschuldigte dem Kriminalgericht insgesamt rund 3’800 Franken Verfahrenskosten zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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