BernMann zieht 40-Franken-Busse vor Gericht – und zahlt nun 1700 Franken
Ein Berner liess eine Parkbusse nicht auf sich sitzen und zog bis vor das Obergericht. Die Busse wurde ihm zwar erlassen – dennoch muss er tief in die Tasche greifen.
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Darum gehts
Wegen einer nicht korrekt hingelegten Parkkarte kassierte ein Autofahrer eine Busse von 40 Franken.
Diese zog er zunächst ans Regionalgericht und dann ans Obergericht weiter.
Die Parkbusse wurde zwar aufgehoben, doch trägt der Mann die Verfahrenskosten in Höhe von 1700 Franken.
Als ein Berner Autofahrer im Oktober 2020 in der blauen Zone parkierte, legte er seine Anwohnerparkkarte mit der Rückseite nach oben aufs Armaturenbrett und stellte zudem keine Parkscheibe ein. Für die kleine Übertretung kassierte er eine 40-Franken-Busse. Diese akzeptierte er nicht, weshalb sich erst das Regionalgericht Bern-Mittelland mit dem Fall beschäftigen musste, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Das Gericht machte zwar geltend, dass der Lenker seiner Pflicht, die Parkkarte gut sichtbar zu platzieren und die Parkscheibe zu verwenden, nicht nachgekommen sei. Dennoch wurde er von der Busse befreit: Der Mann sei im Besitz einer gültigen Parkkarte gewesen und die Folgen der Tat seien geringfügig, hielt das Gericht damals in seinem Urteil fest.
«Lösungsansätze» fanden kein Gehör
Weil ihm die erste Instanz jedoch die Verfahrenskosten in Höhe von 700 Franken auferlegte, zog der Mann den Fall ans Obergericht weiter. Dort schlug er vor, dass Kontrollpersonen künftig mit Geräten ausgerüstet werden, die Auskunft darüber geben, ob auf die entsprechende Autonummer eine Parkkarte gelöst worden sei. Weiter solle auf dem Strafzettel der Verweis stehen, dass statt der Busse eine administrative Gebühr von zehn Franken überwiesen werden könne, sofern man über eine Parkkarte verfüge.
Für derlei Lösungsansätze hatten die Oberrichter kein Gehör. Wie die Vorinstanz kamen auch sie zum Schluss, dass es die Pflicht des Lenkers sei, die Anwohnerparkkarte korrekt anzubringen, sodass die Angaben überprüft werden könnten. Die Verfahrenskosten betrugen diesmal 1000 Franken. Somit bezahlt der Mann statt 40 Franken Busse nun also insgesamt 1700 Franken.
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