Strafgericht BS: Mann zwang Mädchen zu sexuellen Handlungen

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Strafgericht BSMann zwang Mädchen zu sexuellen Handlungen

Ein 24-Jähriger forderte zwei Mädchen (10 und 13) via Skype und Whatsapp dazu auf, sich zu entblössen und sich im Genitalbereich anzufassen. Er wurde am Montag dafür verurteilt.

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Der 24-Jährige wurde am Montag wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern verurteilt.

Der 24-Jährige wurde am Montag wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern verurteilt.

Der 24-jährige Logistiker hat sich gleich in zwei Fällen mit Mädchen in Verbindung gesetzt, um sie sexuell zu nötigen. Im Frühling 2012 nahm er via Skype mindestens achtmal mit einer 10-Jährigen aus Deutschland Kontakt auf und gab sich dabei als 15-Jähriger aus.

Laut Anklageschrift überredete er sie dazu, bei eingeschalteter Webcam am eigenen Körper sexuelle Handlungen vorzunehmen. So forderte er sie dazu auf, ihren Genitalbereich zu entblössen und ihm zu zeigen. Während das Kind seinen Aufforderungen zu Beginn der Konversation Folge leistete, weigerte es sich einige Tage später trotz wiederholtem Drängen seinerseits, sich auszuziehen.

Unter Druck gesetzt

Daraufhin setzte er sein Opfer unter Druck. «Mach, oder soll ich Fotos von dir veröffentlichen?», drohte er und liess nicht locker: «Ich will dich nackt sehen. Zeig deinen Körper bitte.» Als das Mädchen daraufhin erwiderte, ihr Vater sei Polizist, brach er die Unterhaltung ab.

Danach begann er mit einer 13-jährigen Österreicherin via Whatsapp in Kontakt zu treten. Woher er den Kontakt habe, wisse er nicht mehr, sagte der Beschuldigte während der Verhandlung vor dem Strafgericht Basel-Stadt am Montag. Er brachte das Mädchen dazu, ihm Fotos zu schicken, auf denen unter anderem ihr nackter Körper zu sehen war. Zudem forderte er von dem Mädchen, sich dabei zu fotografieren, wie sie sich am Genitalbereich berührt, was sie auch tat.

«Ich hätte alles genommen»

«Das stimmt alles», gab er seine Taten vor der Einzelrichterin zu. «Ich war sexuell so angezogen, dass ich alles genommen hätte», schilderte er sein Motiv für die Taten. Auch heute sei er noch auf der Suche nach Cybersex. Im Gegensatz zu früher suche er jedoch nur noch ältere Frauen: «16-Jährige sind okay – alles was darüber ist, ist gut», antwortete er der Gerichtspräsidentin, die wissen wollte, wie er das meine.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der 24-Jährige wurde wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern und versuchter sexueller Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Tatsache, dass er sich während der gesamten Verhandlungsdauer geständig zeigte und nicht vorbestraft war, wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus. Zudem erhielt der Verurteilte die Weisung, die Tat in einer psychiatrischen Behandlung aufzuarbeiten.

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