Emmenbrücke: Markenkleider gestohlen

Aktualisiert

EmmenbrückeMarkenkleider gestohlen

Der Modeberater eines grossen Luzerner Kleiderunternehmens hat über ein Jahr lang Markenartikel für über 300 000 Franken veruntreut und illegal im Kanton Luzern abgesetzt. Nun will der am Donnerstag verurteilte Mann aus Emmenbrücke zu den Swisscoys.

von
Attila Szenogrady

„Es war wie eine Erlösung", erinnerte sich der heute 25-jährige Angeklagte vor Gericht an den 7. April 2009 zurück. Damals wurde der Modeberater aus Emmenbrücke von der Polizei festgenommen und verbrachte danach einen Tag in Haft. Der Angeklagte legte sogleich ein umfassendes Geständnis ab. Demnach hatte er als Angestellter eines grossen Luzerner Kleiderunternehmens ab Sommer 2007 regelmässig seine Arbeitgeberin hinters Licht geführt.

An die falschen Freunde geraten

Fest steht, dass der Verkäufer offenbar an die falschen Freunde geraten war. Diese hatten ihn überredet, Markenkleider seiner Arbeitgeberin zu entwenden und im Kanton Luzern gewinnbringend zu verkaufen. Als der erste Coup gelang, gab es kein Halten mehr. Der Angeklagte schlug jeweils in zwei Geschäften in Zürich zu. Kurz vor Feierabend verpackte er die Artikel in Tragtaschen sowie in Abfallsäcken und deponierte diese beim Hinterausgang. Wo seine Komplizen die Beute seelenruhig in Empfang nehmen konnten.

Für Drogen und Partys verjubelt

Die Anklageschrift listete eine Unmenge von gestohlenen Artikeln auf. Vom Ledergürtel bis zum Herrenhemd, vom Pullover bis zur Seidenkrawatte, von der Hose bis zum Damenmantel. Als die Polizei der Bande auf die Schliche kam, betrug der ansehnliche Deliktsbetrag bereits über 300 000 Franken. Einen Grossteil der abgesetzten Beute gaben die jungen Täter für Drogen und Partys aus. Auch der Angeklagte, der allerdings höchsten von 10 000 Franken profitiert haben will.

Neues Leben bei den Swisscoys?

Am Donnerstag musste sich der Schweizer Angeklagte wegen mehrfacher Veruntreuung sowie mehrfachen Diebstahls vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm drohten eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie eine Busse von 3000 Franken. Der Täter zeigte sich reumütig und versprach, dass er ein neues Leben beginnen wolle. So werde er sich demnächst bei den Swisscoys im Kosovo anmelden, sagte er.

Vom Gericht zum Tatmotiv befragt, sprach er von einer Dummheit. Die Verteidigerin hingegen von einer schweren Kindheit ihres Klienten. Das Scheidungskind sei faktisch bei seinen Grosseltern aufgewachsen. Der Tod seines geliebten Grossvatershabe ihn dann völlig von den Beinen gerissen. So habe er die wichtige Lehrabschlussprüfung nicht mehr bestanden. Mit den Diebstählen und Drogenkonsum habe er Aufmerksamkeit bei seinen kriminellen Kollegen erreichen wollen. Die Taten hätten geradezu manische Züge angenommen, plädierte die Anwältin und verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

21 Monate bedingt

Das Gericht schlug den Mittelweg ein und setzte 21 Monate bedingt. als Strafe fest. Das Schadenersatzbegehren des Kleiderunternehmens wurde auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen. Die Gerichtsgebühr von 3 500 Franken und die Anwaltskosten wurden dem Angeklagten auferlegt. Das Gericht ging von einem erheblichen Verschulden aus, sprach aber auch von einer zweiten Chance für den einsichtigen Angeklagten, der heute bei der katholischen Kirche seiner Gemeinde ehrenamtlich freiwillige Fronarbeit verrichtet und aus freien Stücken eine Psychotherapie aufnehmen will.

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