Mehr Rechte für 12- bis 14-Jährige
Ab Neujahr können auch 12-Jährige einen Strafantrag stellen. Zudem müssen sich gemäss revidiertem Strafrecht Sexualstraftäter im Ausland neu nach Schweizer Recht verantworten.
Das Jahr 2007 bringt den Kindern mehr Rechte: Die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches 2007 sieht vor, dass Unmündige und Entmündigte neu das Recht haben, einen Strafantrag zu stellen.
Mit anderen Worten: 12- bis 14-jährige Kinder können künftig einen Prozess anstossen – ohne wie bisher die Unterschrift der Eltern einzuholen. «Voraussetzung ist jedoch, dass die Kinder vom Gericht als urteilsfähig eingestuft werden», präzisiert Beat Fritsche, Jugendanwalt in Winterthur.
Die Einführung des Universalitätsprinzips bei schweren Sexualdelikten im Ausland ist eine weitere Neuerung: Pädophile werden künftig für ihre Taten bestraft, wie wenn sie in der Schweiz begangen worden wären. Das Schutzalter wurde in solchen Fällen von 16 auf 14 Jahren gesenkt.
Weitere Änderungen sind etwa die Ausweitung des Berufsverbots oder die Einführung einer einheitlichen Freiheitsstrafe statt wie bisher Haft, Gefängnis und Zuchthaus.
(AP/raf)