Richteramt Buchegg-WasseramtMesserattacke auf Frauen – zwei Joints genügen für einen Freispruch
Nachdem er kiffte, griff ein 38-Jähriger seine Ehefrau und eine Passantin an. Deswegen stand er nun vor Gericht. Weil er auf Drogen war, kommt er ungeschoren davon.

- von
- Zoé Stoller
Darum gehts
Ein 38-Jähriger rauchte erst zwei Joints auf dem Balkon und stach dann mit einem Brotmesser auf zwei Frauen ein.
Die beiden wurden nicht lebensbedrohlich verletzt.
Als er sich vor Gericht dafür verantworten musste, wurde er als schuldunfähig eingestuft.
Eine Solothurnerin sass in ihrer Küche und bereitete das Abendessen vor, während ihr Mann auf dem Balkon seinen zweiten Joint rauchte. Plötzlich packte er ein Brotmesser und stellte sich neben seine Frau. Völlig erschrocken schrie sie ihn an, in der Hoffnung, er werde wieder zu sich kommen. Als dies nichts nützte, rannte sie zur Tür und versuchte zu flüchten. Noch bevor sie die Wohnung verlassen konnte, stach er ihr mit dem Messer mehrmals in den Rücken.
«Bitte hör auf, tu das nicht!», schrie eine Passantin, die das Geschehen beobachtete. Sie ging auf ihn zu, worauf der Täter von seiner Frau abliess und nun versuchte, die fremde Frau in seine Wohnung zu zerren. Als sie sich auf den Boden setzte, ergriff er das Messer erneut und stach ihr erst in den Oberschenkel, dann zweimal gegen den Kopf. Danach ging er zurück in seine Wohnung, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.
Nach dem Vorfall wurden die beiden Frauen mit der Ambulanz ins Spital gefahren. Ihre Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Indessen verhaftete die Polizei den Täter.
Drogenkonsum als «Ursache des Vorfalls»
Die Ehefrau verzichtete auf eine Strafanzeige – im Gegensatz zur Passantin. Diese sagte vor dem Amtsgericht, sie habe seit der Attacke 2021 Kopfschmerzen und Angst, alleine aus dem Haus zu gehen. Ihr Anwalt forderte, dass der Täter ihr einen Schadensersatz zahle. Der Verteidiger des Angeklagten entgegnete, die Frau sei nicht lebensbedrohlich verletzt worden.
Schliesslich meinte der Staatsanwalt, beim Angriff handle es sich um mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung. Weil der 38-Jährige aber zuvor gekifft hatte, sei er nicht zurechnungsfähig gewesen, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt. Der Angeklagte erklärte nun vor Gericht, er könne sich nicht an seine Taten erinnern. Nach den Angriffen habe er jedoch mit dem Kiffen aufgehört. «Drogenkonsum ist etwas Schlechtes, ich glaube, es ist die Ursache des Vorfalls», sagt er vor Gericht.
Der Angeklagte muss sich nun lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen. Die Klägerin kriegt somit keinen Schadensersatz.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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