Strafgericht BS : Messerstecher muss sieben Jahre ins Gefängnis und wird ausgeschafft

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Strafgericht BS Messerstecher muss sieben Jahre ins Gefängnis und wird ausgeschafft

Der Marokkaner (22) hatte 2018 innert etwas mehr als drei Monaten drei Personen mit einem Messer verletzt.

von
Steve Last
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Die Fünferkammer des Basler Strafgerichts verurteilte einen 22-jährigen Marokkaner zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Zudem wird er für 20 Jahre des Landes verwiesen.

Die Fünferkammer des Basler Strafgerichts verurteilte einen 22-jährigen Marokkaner zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Zudem wird er für 20 Jahre des Landes verwiesen.

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Der Mann hatte im September 2018 auf der Dreirosenanlage einen Mann mit einem Messer verletzt. Das Gericht sah darin versuchte eventualvorsätzliche Tötung im Notwehrexzess.

Der Mann hatte im September 2018 auf der Dreirosenanlage einen Mann mit einem Messer verletzt. Das Gericht sah darin versuchte eventualvorsätzliche Tötung im Notwehrexzess.

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Bei einem weiteren Vorfall im November 2018 hatte der Mann bei einer Auseinandersetzung wieder das Messer gezückt.

Bei einem weiteren Vorfall im November 2018 hatte der Mann bei einer Auseinandersetzung wieder das Messer gezückt.

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Darum gehts

  • Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte am Sonntag einen 22-Jährigen zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe.
  • Der Mann muss auch für 20 Jahre die Schweiz verlassen, nachdem er seine Strafe abgesessen hat.
  • Er wurde unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der versuchten schweren Körperverletzung für schuldig befunden.
  • In beiden Fällen war ein Messer im Spiel.

Bei zwei Vorfällen, einer im September und einer im November 2018, griff der Mann, der sich illegal in der Schweiz aufhielt, jeweils zu einer Stichwaffe und attackierte seine Widersacher. Diese waren zwar keineswegs völlig unschuldig, wie das Gericht gestern feststellte, jedoch hatte der Beschuldigte die Konfrontationen jeweils provoziert. Im ersten Fall sprach ihn die Fünferkammer der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung im Notwehrexzess schuldig, im zweiten der eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung. Zwar seien die Opfer aufgrund ihrer Verletzungen nie in Lebensgefahr gewesen, jedoch habe er dies – respektive die schwere Körperverletzung – im dynamischen Geschehen in Kauf genommen. Weitere Schuldsprüche fielen wegen Betäubungsmitteldelikten, Diebstahls und Hausfriedensbruchs.

«Es gibt über Sie nichts Positives zu sagen. Ihre kriminelle Energie hat sich masslos gesteigert und Sie haben keinerlei Reue gezeigt», sagte die Gerichtspräsidentin in der Urteilsbegründung. Er sei bereits vierfach vorbestraft, was ihn nicht beeindruckt habe. Deshalb sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den 22-Jährigen aus. Zudem wird der Marokkaner für die versuchte Tötung sowie die schwere Körperverletzung für 20 Jahre des Landes verwiesen, nachdem er seine Strafe abgesessen hat, weil es Katalogdelikte sind.

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