Immobilien-Suche: Mieter stellen oft zu hohe Ansprüche an Wohnungen

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Immobilien-SucheMieter stellen oft zu hohe Ansprüche an Wohnungen

Wohnungssuchende haben teils sehr konkrete Ansprüche an ihr künftiges Heim. Für Vermieter kann es sich lohnen, auf Wünsche einzugehen.

V. Fehlmann
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V. Fehlmann

Einige Beispiele von Inseraten, bei denen die Ansprüche hoch sind.

Genügend Zimmer, günstig, Laminatboden, Altbau, Obergeschoss und sofort verfügbar – Wohnungssuchende wissen teils genau, was ihr neues Zuhause haben soll. Doch oft sind die Ansprüche derart hoch, dass sie jahrelang suchen.

Laut Albert Leiser, Direktor des Hauseigentümerverbands Zürich, steigen die Ansprüche gerade an begehrten Lagen und bei höheren Mietzinsen. «Beliebt sind Wohnungen mit flexiblen Grundrissen, und ab drei Zimmern ist eine zweite Nasszelle wichtig. Weiter gefragt sind eigene Waschmaschine und Tumbler in der Wohnung statt in einer gemeinsamen Waschküche. In städtischen Gebieten besteht zudem häufig der Wunsch nach WGs.»

«Wer spezielle Ansprüche hat, steht meist nicht unter Druck»

Doch Ruedi Spöndlin, Sprecher des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz, hat den Eindruck, dass sich die Ansprüche der Wohnungssuchenden verändert haben. «Der Grund ist meines Erachtens, dass der Ausbaustand ‹normaler› Wohnungen im Laufe der Zeit enorm gestiegen ist. Daneben gibt es aber nach wie vor Altwohnungen mit bescheidenem Komfort.»

Beim Mieterverband meldeten sich die Leute aber meist erst dann, wenn sie schon eingezogen sind. Spöndlin: «Ich kann mir aber gut vorstellen, dass jene, die spezielle Ansprüche haben, lange nach einer Wohnung suchen. Sie stehen aber in der Regel auch nicht unter Druck.»

Das sieht Stefanie Fritze, Marketingleiterin bei Homegate, ähnlich: «Wer an der Traumwohnung zum günstigen Mietzins festhält, muss einen langen Atem beweisen.» Aber: «Man darf bei günstigen Mieten keine Wunder erwarten und sollte realistisch sein.»

Kühlschrank ist keine Pflicht

Trotzdem: Viele Mieter kennen sich mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht aus, erklärt Spöndlin. «So fragen uns Mieter beispielsweise manchmal: ‹Ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass es in einem Mietshaus eine Waschküche hat?› Oder ‹Muss es nicht zwei Waschmaschinen haben, wenn zehn Parteien im Haus wohnen?› Solche Gesetzesbestimmungen gibt es aber nicht. Massgebend ist der Ausbaustand, der bei Vertragsabschluss zugesichert wurde.» Mängel wie eine defekte Heizung müssten allerdings behoben werden.

Waschmaschinen oder Kühlschränke hingegen sind für eine Wohnung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Mieter müsse dann eben selbst ein Gerät kaufen. Das sei vielen nicht bewusst. Spöndlin rät, sich vor Vertragsabschluss zu erkundigen und eine Wohnung nicht übereilt zu mieten.

«Wunsch nach Garten lässt sich nicht immer realisieren»

Leiser hingegen betont, dass es sich auch für Vermieter lohnen könne, den Wünschen zu entsprechen. «Die Installation einer eigenen Waschmaschine/Tumbler in der Wohnung etwa kann so auch als Investition in die Zukunft und Attraktivität der Wohnung angesehen werden. Indem Wohnungen – wenn immer möglich und sinnvoll – der Nachfrage angepasst werden, lassen sich diese bei Kündigungen durch die Mieter einfacher wieder vermieten. Damit sinken die Leerstände.»

Doch auch hier gibt es Grenzen. Leiser: «Der Wunsch nach einem Garten oder Seesicht lässt sich kaum realisieren, wenn es das in der Liegenschaft nicht hat. In diesem Fall muss die Suche wohl oder übel weitergehen.»

Auch Fritze von Homegate rät, den Vermieter anzusprechen, wenn die optischen Ansprüche nicht genügen. Und: «Wer definitiv keine Abstriche machen möchte, sollte den Erwerb einer Immobilie in Betracht ziehen. Dann können Bodenbeläge, Badezimmer und Küche nach dem ganz persönlichen Gusto gestaltet werden.»

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