Drogenhandel im grossen Stil: Milieubeizer verkaufte mehrere hundert Kilogramm Marihuana 

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Drogenhandel im grossen StilMilieubeizer verkaufte mehrere hundert Kilogramm Marihuana 

Roland Gisler, dem Besitzer der Rock-Bar Neugasshof im Zürcher Kreis 5, droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

von
Stefan Hohler
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Roland Gisler und sein neuer Verteidiger Valentin Landmann vor dem Obergericht. 

Roland Gisler und sein neuer Verteidiger Valentin Landmann vor dem Obergericht. 

20min/hoh
In der Rock-Bar Neugasshof im Zürcher Stadtkreis 5 hat der Drogenhandel stattgefunden. 

In der Rock-Bar Neugasshof im Zürcher Stadtkreis 5 hat der Drogenhandel stattgefunden. 

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Roland Gisler hofft, dass das Obergericht das Urteil der Vorinstanz von drei Jahren bestätigt. 

Roland Gisler hofft, dass das Obergericht das Urteil der Vorinstanz von drei Jahren bestätigt. 

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Darum gehts

Die Rock-Bar Neugasshof im Zürcher Industriequartier stand seit Jahrzehnten im Fokus der Polizei, wurde doch dort Marihuana und Haschisch im grossen Stil gekauft und verkauft. Die Deals wurden im Obergeschoss des Lokals getätigt, wo es einen nur mit Badge zugänglichen Member-Raum gab. Wer keine Badge hatte, erhielt den Eintritt gegen ein Trinkgeld von zwei Franken sowie den Kauf eines Getränkes. Es herrschte ein emsiges Kommen und Gehen, bis im Juni 2017 die Polizei eine Razzia durchführte. Sie verhaftete fünf Personen – darunter Gisler – und das Lokal wurde vorübergehend amtlich geschlossen. Gisler sass während 15 Monaten bis September 2018 in Untersuchungshaft. 

Urteil von Vorinstanz zähneknirschend akzeptiert 

Am Freitag stand der 58-jährige Barbesitzer vor dem Obergericht. Roland Gisler droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Das Bezirksgericht Zürich hat ihn im März 2021 wegen Drogenhandels und weiteren Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er vom unrechtmässig erwirtschafteten Drogengewinn 633’000 Franken abliefern. Roland Gisler hat das Urteil auf Anraten seines neuen Anwaltes Valentin Landmann zähneknirschend akzeptiert – nicht jedoch der Staatsanwalt. Dieser verlangt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine Ersatzforderung von drei Millionen Franken.

Am Prozess  gab sich Gisler geläutert: «Ich nehme keinen Drogen mehr,  rauche nicht mehr und trinke keinen Alkohol. Ich habe genügend Probleme mit meiner Diabetes», sagte er. Er sei Mitglied beim Malteserorden, «der geht direkt auf den Papst zurück» und widme sich Hilfsbedürftigen. Damit widersprach der Beschuldigte dem psychiatrischen Gutachten, das ihm eine deutlich antisoziale Persönlichkeitsstörung mit querulatorischen, paranoiden und narzisstischen Zügen diagnostiziert. Es bestehe eine sehr grosse Rückfallgefahr und der Beschuldigte zeige keine Reue. Zudem sei er nicht bereit, sich vom kriminellen Milieu zu distanzieren. Gisler hat ein Privatgutachten erstellen lassen, das ihn in deutlich besserem Licht darstellt.  

Da der Hauptprozess vor dem Obergericht schon im August stattfand, Gisler sich zu dem Zeitpunkt aber in einer Klinik befand, konnte er bei der Verhandlung vom Freitag noch das Wort ergreifen. Er verteilte den drei Oberrichtern einen dicken Ordner, in welchem er sein Schlusswort aufgeschrieben hat und erläuterte den Inhalt trotzdem wortreich. In Anbetracht des umfangreichen Falles, der vielen Akten und der neueingereichten Unterlagen fällte das Obergericht noch kein Urteil und wird es den Parteien schriftlich zustellen.

Verfahren wegen Drohung gegen Richter und Staatsanwälte

Das Bezirksgericht Zürich war in seinem Urteil vom letzten Jahr von einem Marihuana-Ankauf von über 400 Kilogramm ausgegangen. Der Beschuldigte habe einen Umsatz von 3,2 Millionen Franken erwirtschaftet und einen Gewinn von 670’000 Franken erzielt. Über die Bar und zwei weitere Immobilien in Cham ZG und Adlikon ZH wurden Grundbuchsperren verhängt. Gisler kann sie also nicht verkaufen. 

Der Staatsanwaltschaft warf ihm neben dem Drogenhandel noch Diebstahl, Drohung und illegalen Waffenbesitz vor, darunter eine Schalldämpferpistole und eine Maschinenpistole. Zudem läuft noch ein weiteres Strafverfahren gegen Gisler. Dabei geht es um Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Gisler soll Richter und Staatsanwälte bedroht haben. Der Staatsanwalt sprach von Mafiamethoden und hat den ursprünglichen Strafantrag von viereinhalb auf sechs Jahren erhöht.

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