Opfikon ZHMillionen dank Marihuana statt Wein
Ein Weinhändler aus Opfikon ist auf den Verkauf von Marihuana umgestiegen und hat einen Umsatz von rund vier Millionen Franken erzielt.
- von
- Attila Szenogrady
Seit Mittwoch drohen ihm und mehreren Komplizen Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren.
Die von der Staatsanwaltschaft präsentierten Zahlen waren eindrücklich: So hatte der heute 44-jährige Angeklagte aus Opfikon innerhalb von fünf Jahren rund eine halbe Tonne Marihuana in der Grossregion Zürich abgesetzt und damit einen Umsatz von mindestens 3,84 Millionen Franken erzielt. Der Drahtzieher hatte in Zürich-Seebach sowie an der Luisenstrasse in Zürich zwei Verkaufsläden betrieben und damit ein beachtliches Vermögen erwirtschaftet.
Marihuana lukrativer als Wein
Ausschlaggebend war, dass der Barbetreiber und Weinhändler eines Tages erfahren hatte, dass der Verkauf von Marihuana erheblich mehr Gewinne als irgendwelche edle Tropfen einbrachte. Der Beweis für den plötzlichen Wohlstand des Drogenhändlers schlug sich im Erwerb einer Millionenvilla in Uitikon/Waldegg nieder.
Der Angeklagte hatte für den Verkauf der verbotenen Pflanzen mehrere Angestellte aufgeboten. Bis im August 2007 die Polizei nach einem Hinweis eingriff und die Dealerbande zerschlug. Zu den Verhafteten gehörten auch ein heute 30-jähriger Fassadenbauer aus Embrach sowie ein 46-jähriger Italiener aus Glattbrugg. Die Täter hatten ihre Filialen als DVD-Geschäfte getarnt.
Bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe drohen
Am Mittwoch wurde am Bezirksgericht Zürich der Prozess gegen den mutmasslichen Bandenboss aus Opfikon sowie vier Mitangeklagten eröffnet. Die höchste Strafe von vier Jahren Freiheitsentzug droht dem eingeklagten Chef. Den übrigen Angeklagten – zwei Italiener und zwei Kosovaren - drohen Sanktionen zwischen 14 und 36 Monaten. Vor Gericht zeigte sich nur ein Teil der Angeschuldigten geständig. Ein Filmregisseur wies gar jegliche Schuld von sich. Er habe von den Drogengeschäften erst von den Untersuchungsbehörden erfahren, erklärte er.
Urteile erfolgen schriftlich
Wegen des längeren Strafprozesses und längeren Plädoyers der Verteidiger werden die Urteile erst später schriftlich erfolgen. Erstaunlich war, dass es sich bei allen Angeklagten um junge Familienväter handelte. Sie wollen deshalb Freiheitsstrafen ohne Bewährungsstrafen unbedingt vermeiden.