Misswirtschaft: Notarin verliert Berufsbewilligung

Aktualisiert

Misswirtschaft: Notarin verliert Berufsbewilligung

Einer Berner Notarin ist wegen Misswirtschaft die Berufsbewilligung vorläufig entzogen worden. Sie hatte zwischen 1995 und 2004 Verluste von rund 900 000 Franken erwirtschaftet.

Diese hatte sie mit Privateinlagen unbekannter Herkunft gedeckt.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde der Frau gegen einen Entscheid der kantonalen Justizdirektion (JGK) ab.

Die JGK hatte der Notarin im März die Berufsbewilligung vorläufig entzogen, gleichzeitig entzog sie auch einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Daraufhin zog die Frau den Fall an Verwaltungsgericht weiter.

Finanzielle Lage spitzte sich zu

Die finanzielle Lage der Notarin hatte sich seit Mitte der 90-er Jahre zugespitzt. Auch nachdem ein Sachverwalter eingesetzt wurde, wuchs der Schuldenberg weiter an.

Die Gelder der Klienten seien nicht mehr sicher, begründete das Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (ABA) seine Empfehlung zum Entzug der Berufsbewilligung durch die JGK. Zudem stellte das ABA in der Buchführung der Notarin mehrere Unregelmässigkeiten fest. So deckte sie die Verluste mit Privateinlagen unbekannter Herkunft.

Die Frau werde durch den Entzug ihrer Berufsbewilligung kaum ihrer Existenzgrundlage beraubt, da sie seit Jahren grosse Verluste einfahre, ist dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen. Dass ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung nicht gewährt wurde, sei deshalb verhältnismässig.

Hohes Prozessrisiko

Die Frau hat nun die Möglichkeit, noch einmal beim Verwaltungsgericht vorstellig zu werden, um ihre Berufsbewilligung zurückzufordern. Aufgrund der Vorakten bezeichnet das Verwaltungsgericht das Prozessrisiko für die Notarin aber als erheblich.

(sda)

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