Geldstrafe rechtensMohammed darf nicht pädophil genannt werden
Eine Österreicherin soll den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet haben. Dafür wurde sie verurteilt – zu Recht, wie das EGMR entschied.
2009 hielt eine Österreicherin im Auftrag der rechten FPÖ ein Seminar zum Thema «Grundlagen des Islam». Dabei kam auch die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha zur Sprache. Diese soll er der Überlieferung nach geheiratet haben, als sie noch ein Kind war.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg zitierte die Österreicherin mit den Worten, Mohammed habe «nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was» und «Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? [...] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?» In Strassburg ging die Frau gegen eine Busse von 480 Euro eines Wiener Gerichts vor, wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt.
Die Angelegenheit ist noch nicht vom Tisch
Durch die Geldstrafe sah sie ihr Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Doch in Strassburg blitzte sie mit ihrer Argumentation ab. Der Gerichtshof für Menschenrechte stützte das Wiener Urteil, wonach die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Sie habe durch ihre Äusserungen den religiösen Frieden, der in Österreich per Gesetz geschützt ist, bedroht.
Das EGMR stellte weiter fest, «dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt und sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäusserung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt» hätten.
Noch ist die Angelegenheit aber nicht vom Tisch. Sowohl Österreich als auch die Frau selbst können das Urteil noch anfechten. (20 Minuten)