Polizisten kritisieren Urteil: «Muss es wirklich erst Tote geben?»

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Polizisten kritisieren Urteil«Muss es wirklich erst Tote geben?»

16 Hooligans, die sich im April 2016 eine Schlacht mit der Polizei lieferten, kamen vor Gericht mit einem blauen Auge davon. Polizeivertreter sind wütend über das Urteil.

von
lha

Eine Horde von Hooligans lieferte sich am 10. April 2016 eine Schlacht mit der Polizei. (Video: Telebasel)

Am 12. März verurteilte das Basler Strafgericht 14 Basler Hooligans zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen sechs und 18 Monaten sowie teilweise zu Geldstrafen. Für zwei Beschuldigte gab es gar einen Freispruch. Die jungen Männer sollen am 10. April 2016 an den Ausschreitungen auf der sogenannten Eventplattform des St. Jakob-Stadions beteiligt gewesen sein. Gewaltbereits Anhänger der Muttenzerkurve lieferten sich damals eine Schlacht mit der Polizei, neun Polizisten wurden verletzt, ein Unbeteiligter erblindete wegen eines Gummigeschosses auf einem Auge.

Die Polizeibeamtenverbände beider Basel finden die Urteile des Basler Strafgerichts in diesem Fall stossend. Am Mittwoch meldeten sich die Verbände in einer schriftlichen Stellungnahme ausführlich und deutlich zu Wort. «Wird die Gesundheit der Polizistinnen und Polizisten auf die leichte Schulter genommen?», fragen sich die Verbände. «Und muss es denn wirklich erst Tote geben?»

Gummischrot «aus Notwehr»

In den Augen der Polizei hat das Gericht den Strafrahmen für die angeklagten Delikte bei weitem nicht ausgeschöpft. Das Gericht sei offenbar von leichtem Verschulden ausgegangen, anders könnten die milden Strafen nicht erklärt werden. Dieses «leichte Verschulden» war «ein derart heftiger Angriff, dass die Polizei aus Notwehr eine Gummischrotsalve abfeuern musste, um Polizisten vor dem aggressiven Mob zu schützen», heisst es im Schreiben.

Die Polizeibeamtenverbände fragten sich darum, «welches Plus an Rücksichtlosigkeit, Skrupellosigkeit und Brutalität die Angreifen an den Tag hätten legen müssen, um deren Verschulden durch das Gericht mindestens als mittelschwer zu bewerten».

Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt

«Wir erwarten darum, dass das Urteil angefochten wird», erklärt Ivo Corvini, Präsident des Personalverbands der Polizei Basel-Landschaft auf Anfrage. Die Basler Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie Peter Gill, der Sprecher der Behörde, auf Anfrage von 20 Minuten mitteilte. Die Anklagebehörde hatte nämlich auch deutlich härtere Strafen beantragt. Damit muss das Basler Strafgericht nun auch eine schriftliche Begründung zu seinem Urteil nachreichen.

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