Lieber Phil GeldMuss ich dem Vermieter meine Religion mitteilen?
Flora (28) hat sich um eine Wohnung beworben. Auf dem Bewerbungsformular sollte sie angeben, welcher Konfession sie angehört. Muss sie das?

Sheldon macht aus seinem Atheismus kein Geheimnis (Bild: «The Big Bang Theory»)
Lieber Phil Geld
Ich habe mich kürzlich um eine Wohnung beworben. Auf dem Bewerbungsformular hatte es eine Spalte, in der ich meine Konfession angeben sollte. Das hat mich irritiert. Muss ich das wirklich?
Liebe Flora
Wer sich um eine Wohnung bewirbt, muss in der Regel ein Anmeldeformular zuhanden des Vermieters oder der Liegenschaftsverwaltung ausfüllen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hat Richtlinien darüber erlassen, welche Fragen auf solchen Anmeldeformularen erlaubt sind und welche nicht.
Ob eine Frage erlaubt ist oder nicht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Die Fragen müssen grundsätzlich aber dazu geeignet sein, aus den interessierten Personen die passende Mieterin oder den passenden Mieter auszuwählen. Unverhältnismässige oder unzweckmässige Fragen können unter Umständen die Privatsphäre der Betroffenen verletzen.
Zulässig sind Fragen nach der Identität sämtlicher Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer), die den Mietvertrag unterzeichnen. Fragen zu Zivilstand, Bürgerort, Nationalität oder Konfession sind grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Umständen (so zum Beispiel bei Bestehen einer gesetzlichen Verpflichtung) zulässig, da diese Informationen für die Auswahl eines passenden Mieters regelmässig nicht relevant sind.
Die Frage zur Konfession kann unter Umständen jedoch gerechtfertigt sein, so zum Beispiel wenn die statutarischen Zielsetzungen einer Liegenschaftsverwaltung vorsehen, dass ihre Mietobjekte bevorzugt an Personen einer bestimmten Glaubensrichtung vermietet werden sollen. Eine solche Zielsetzung ist grundsätzlich zulässig.
Die Frage nach der ausländischen Staatsangehörigkeit, verbunden mit der Frage nach der Art der Aufenthaltsbewilligung und deren Ablaufdatum, ist ebenfalls zulässig, denn die Dauer einer Aufenthaltsbewilligung kann sich auf die Dauer eines Mietverhältnisses auswirken.
Ausweise wie ID, Aufenthaltsbewilligungen etc. dürfen grundsätzlich erst dann vom Vermieter beziehungsweise der Liegenschaftsverwaltung angefordert werden, wenn die künftige Mieterin oder der künftige Mieter bestimmt ist und die Dokumente erforderlich sind, um die auf dem Anmeldeformular angegebenen Daten zu überprüfen.
Darum gilt: Wenn die Verwaltung keine solche statutarische Zielsetzung hat, ist die Frage nach der Konfession unzulässig. Gemäss dem Mieterinnen- und Mieterverband besteht bei unzulässigen Fragen ein Recht auf Notlüge. Sie dürfen offen gelassen oder falsch beantwortet werden, ohne dass deswegen rechtliche Nachteile befürchtet werden müssen.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-Mail: phil.geld@20minuten.ch
(20 Minuten)
Deine Frage an Phil Geld
Nutze auch du unseren Ratgeberservice rund ums Geld und Rechtliches: Phil Geld beantwortet Fragen zu den Themen Konsum, Arbeit, Wohnen und Recht. Beispielsweise: «Darf die Firma meinen Computer ausspionieren?» oder «Kann ich mir schon legal ein Tattoo stechen lassen?» Du kannst uns auch über Missstände ins Bild setzen und sagen, was dich besonders ärgert. Sende deine Frage an phil.geld@20minuten.ch oder verwende
dieses Formular (siehe auch Button oben rechts). Die Altersangabe hilft uns, die Tipps noch konkreter auf deine Situation zu beziehen. Interessante Anfragen und die entsprechenden Antworten publizieren wir unter geändertem Vornamen in dieser Rubrik. Wir bitten um Verständnis, dass nicht jede Frage beantwortet werden kann.