Aktualisiert

Mutmasslicher Mörder von Carolin gesteht Tat

Der Angeklagte im deutschen Prozess um den brutalen Mord an der 16-jährigen Carolin hat die Tat gestanden. Er soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Rostock lebenslang in Haft.

Maik S. brach am Freitag vor dem Rostocker Landgericht erstmals sein Schweigen und sagte, dass es ihm «furchtbar leid» tue. Der 29-Jährige bat um ein angemessenes Urteil. Das Gericht wertete seine Äusserungen als Geständnis. Ihm wird vorgeworfen, Carolin im Sommer in einem Wald nahe Rostock überfallen, vergewaltigt und mit Steinschlägen gegen den Kopf getötet zu haben. Er war erst kurz zuvor aus siebenjähriger Haft wegen Vergewaltigung und Geiselnahme entlassen worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag lebenslange Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung wegen besonderer Schwere der Schuld. Der Angeklagte habe am 15. Juli die Schülerin aus dem Ostseebad Graal-Müritz «extrem grausam» umgebracht und ein junges Leben «auf brutalste Weise ausgelöscht». Zuvor war Carolin vom Rad gezerrt und mit einer vom Angeklagten stammenden Kordel aus einer Jogginghose gefesselt worden.

Die Staatsanwältin berief sich auf das psychiatrische Gutachten, das Maik S. als uneingeschränkt schuldfähig einstufe. Angesichts der am Tatort und an der Leiche gefundenen DNA-Spuren wie Sperma und einer Zigarettenkippe gilt er für sie als überführt. Die Anwälte der Familie, die als Nebenkläger auftrat, schlossen sich der Strafforderung der Anklagebehörde an.

Die Verteidigung verwies hingegen auf Schwachstellen in der Beweisführung. Der Anwalt von Maik S. verzichtete auf einen Strafantrag. Er forderte das Gericht zu einer objektiven Beurteilung auf. Maik S. hatte seit seiner Verhaftung beharrlich geschwiegen und nur Angaben zur Person gemacht. Am Freitag äusserte er sich erstmals öffentlich zur Tat.

In einer Rede vor Gericht sprach der Vater der 16-Jährigen unter Tränen über das Leid der Angehörigen: «Wir waren eine glückliche Familie. Aber das ist jetzt für uns vorbei.» Maik S. könne nicht ermessen, was er Mutter, Vater, Bruder und den vielen Freunden von Carolin angetan habe. Sein Schweigen zum direkten Tathergang erhöhe nur die Qual der Angehörigen, sagte der Vater in bewegenden Worten.

Ein psychiatrischer Gutachter stufte Maik S. als voll schuldfähig ein. Der Sachverständige erkannte zwar Persönlichkeitsstörungen mit sadistischen Tendenzen. Der 29-Jährige leide aber nicht an einer schweren Abartigkeit, sei ausreichend steuerungsfähig und deshalb auch für seine Taten verantwortlich, sagte der Experte.

Gutachter: Angeklagter schuldfähig

Der Gutachter bescheinigte dem Angeklagten zudem geringe Emotionalität, Rücksichtslosigkeit und wenig Mitgefühl. Von seinen zahlreichen Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Urkundenfälschung und zuletzt wegen Vergewaltigung, Raubes und Geiselnahme habe Maik S. sich unbeeindruckt gezeigt.

Das Gutachten vor Gericht bestätigt zudem die ungünstige Sozialprognose, die Maik S. schon in seiner letzten Haftzeit gestellt wurde. Für Therapien habe er sich als «schwer erreichbar» erwiesen, sagte der Gutachter. Für ihn gilt er als nicht therapierbar.

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die Debatte über den Umgang mit Sexualstraftäter angeheizt. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob die Tat nicht hätte verhindert werden können. Die Eltern von Carolin geben den Behörden eine Mitschuld.

Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt selbst eine «normale Entwicklung» bescheinigt. Er kam mit 13 Jahren in ein Kinderheim für Schwererziehbare. Die Schule brach er in der 7. Klasse ab. Angefangene Ausbildungen brachte er nicht zum Abschluss. Aus der Bundeswehr wurde er wegen Disziplinverstössen entlassen. Das Urteil soll am Dienstag gesprochen werden.

(dapd)

Deine Meinung