Solothurner VerwaltungsgerichtMutter darf wegen Covid-Isolation eigene Tochter nicht im Spital besuchen
Eine Frau aus dem Kanton Solothurn war an Covid-19 erkrankt und durfte darum ihre Tochter nicht im Kinderspital Biel besuchen. Vergeblich suchte sie nach einer Möglichkeit, um bei ihrem Kind zu sein.
- von
- Christian Holzer
Darum gehts
Weil eine Frau aus dem Kanton Solothurn an Covid-19 erkrankte, musste sie sich zehn Tage in Isolation begeben.
Während dieser Zeit musste ihre Tochter jedoch im Kinderspital Biel behandelt werden. Gemäss der Mutter ging es dem Kind sehr schlecht.
Sie flehte vor Gericht, dass die Isolation unterbrochen würde, oder sie diese beim Kind verbringen dürfte.
Das Solothurner Verwaltungsgericht musste sich mit dem Fall einer Mutter in Covid-Isolation beschäftigen. Vier Tage vor dem Ende der zehntägigen Schutzmassnahme flehte die Frau in einer Mail an das Gericht darum, zu ihrer Tochter ins Kinderspital Biel zu dürfen. Laut dem Urteil hatte die Mutter dazu ein Foto der intubierten Tochter mitgeschickt, und betont, dass es dem Kind sehr schlecht gehe. Die Mutter wollte ihre Isolation daher unterbrechen oder diese bei der Tochter verbringen.
Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, zeigte sich der Rechtsdienst des zuständigen Departements willig, den «Isolationsort der Beschwerdeführerin von ihrem Wohnort ins Kinderspital zu verschieben». Laut der Mutter wurde das Anliegen jedoch vom Kinderspital nicht bewilligt.
«Situation verständlich, aber…»
Aus diesem Grund blieb der Mutter nichts anderes übrig, als die Isolation zuhause auszusitzen. Gemäss der «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» hatte die zuständigen Behörde keine andere Wahl, als an einer zehntägigen Isolation festzuhalten. Laut dem Gericht ist unbestritten, dass die Mutter an Covid erkrankt war. Daher durfte sie die Isolation gemäss Gesetz lediglich für einen Arztbesuch oder die Durchführung eines erneuten Covid-Tests unterbrechen.
«Auch wenn die Situation der Beschwerdeführerin höchst verständlich ist, kann die Isolation für den Besuch der Tochter im Spital nicht aufgehoben oder unterbrochen werden, da nicht riskiert werden kann, dass die erkrankte Beschwerdeführerin im Spital oder auf dem Weg dorthin weitere Personen mit dem Virus infiziert», argumentierte das Gericht und wies die Beschwerde somit ab.
Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob die Isolation der Mutter ab dem 17. August aufgehoben wurde. Gemäss aktueller Gesetzeslage wird die Isolation frühestens nach zehn Tagen aufgehoben, «wenn die abgesonderte Person entweder seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, oder zwar weiterhin Symptome aufweist, diese aber derart sind, dass die Aufrechterhaltung der Absonderung nicht mehr gerechtfertigt ist».
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