Aargau  – Mutter muss ihren Sohn impfen lassen, obwohl sie das nicht will

Publiziert

Aargau Mutter muss ihren Sohn impfen lassen, obwohl sie das nicht will

Was geschieht, wenn sich Eltern nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll oder nicht? Es kann ein Gericht entscheiden. So geschehen im Kanton Aargau. 

von
Philippe Coradi
1 / 3
Was geschieht, wenn sich Eltern nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll oder nicht?

Was geschieht, wenn sich Eltern nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll oder nicht?

AFP
Im Kanton Aargau kamen zwei Gerichte zum Schluss, dass die Mutter das Kind impfen lassen muss. 

Im Kanton Aargau kamen zwei Gerichte zum Schluss, dass die Mutter das Kind impfen lassen muss. 

20min/Marco Zangger
Sollte sie sich weiter weigern, droht der Mutter eine Busse bis 10’000 Franken.  (Symbolbild)

Sollte sie sich weiter weigern, droht der Mutter eine Busse bis 10’000 Franken.  (Symbolbild)

imago images/parinyabinsuk

Darum gehts 

Sie haben das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn im Kindergarten, der Vater möchte ihn gegen Kinderkrankheiten impfen lassen, die Mutter wehrt sich dagegen. Die Eltern konnten sich in der Frage nicht einigen, was den Vater dazu brachte, ein Gericht darum zu bitten, dass es doch über diese Frage entscheiden solle, wie die Zeitungen von CH Media berichtet.

Ersturteil auf Basis Bundesgericht

Der  Fall landete alsdann vor einem Familiengericht. Und dieses wies die Mutter an, den Jungen impfen zu lassen, konkret gegen Diphtherie und Tetanus, gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Pneumokokken. Würde sie dies verweigern, wäre die Maximalstrafe eine Busse von 10’000 Franken. Dabei stützte sich das Familiengericht auf einen Leitentscheid des Bundesgerichts. 

Die Mutter wollte diesen Entscheid nicht akzeptieren und zog den Fall Mitte Oktober 2021 weiter. Sie führte in ihrer Beschwerde an, eine Impfung sei eine Körperverletzung und führte bei beinahe allen Impfungen an, dass die von ihr beschriebenen Nebenwirkungen und Gefahren den Nutzen bei weitem übersteige. 

Ausufernde generelle Kritik 

Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts Aargau beurteilte den Fall erneut und wies die Beschwerde der Mutter ab. Sie wandte ein,  dass die Vorinstanz bereits im Sinne der Vorgaben des Bundesgerichts entschieden und zudem den Hausarzt des Jungen konsultiert habe.  Auch kommt das Obergericht zum Schluss, den in der Beschwerde angeführten Argumenten und Studien «fehle die Evidenz.» 

Damit bleibt es dabei: Die Mutter muss den Jungen impfen lassen. Andernfalls kann sie gebüsst werden. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 1000 Franken bezahlen, ebenfalls die Anwaltskosten des Vaters in der Höhe von 1300 Franken.  

My 20 Minuten

Deine Meinung

217 Kommentare