Kriminalgericht LuzernNach Banküberfall malte er in der Zelle mit Kot Hakenkreuze an Wand
Mit einer Axt hatte ein Mann 2021 eine Bankfiliale in Meggen überfallen. Das Kriminalgericht verurteilt ihn zu drei Jahren und neun Monaten.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
In Meggen hatte ein Mann 2021 in einer Bankfiliale einen Angestellten mit einer Axt bedroht und ist mit Geld geflohen.
Nach seiner Festnahme flutete er seine Zelle und griff eine Polizistin an.
In einer weiteren Zelle verschmierte er Wände mit Kot und Urin und richtete Sachbeschädigungen an.
Das Kriminalgericht verurteilt ihn zu drei Jahren und neun Monaten.
Wegen räuberischer Erpressung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und mehrfacher Verunreinigung von fremdem Eigentum hat das Luzerner Kriminalgericht einen Mann (30) schuldig gesprochen. Auch wegen Betäubungsmittelkonsum und Sachbeschädigung wurde der 30-Jährige verurteilt.
Im Juni 2021 hatte der Mann eine Raiffeisen-Filiale in Meggen überfallen. Dort bedrohte er einen Angestellten mit einer Axt und übergab ihm einen Rucksack. Der Angestellte füllte Münzrollen in den Rucksack, worauf der Mann in der Bank Notengeld forderte. Aus Angst kam der Angestellte der Forderung nach. Mit 14’875 Franken im Gepäck floh er nach dem Überfall mit einem Bus und einem Taxi, die Axt warf er in einen Bach. Nur kurze Zeit später wurde er festgenommen. Ein Drogenschnelltest bei der Festnahme reagierte positiv auf Kokain und Marihuana.
Hakenkreuze und Schriftzüge an der Wand
Die Polizei brachte ihn im Zellentrakt des Polizeigebäudes unter. Dort steckte der Mann ein Duvet in die WC-Schüssel und flutete die Zelle. Vier Polizeiangehörige sollten den Mann aus der Zelle holen. Dabei packte der Festgenommene eine Polizistin an den Haaren, worauf es zu einem Gerangel kam. Die Polizei konnte den Mann überwältigen und legte ihm Hand- und Fussfesseln an. Dagegen wehrte er sich vehement. Er bedrohte die Polizeiangehörigen massiv.
In einer weiteren Zelle kratzte er Farbe von den Wänden, worauf er ins Gefängnis Grosshof gebracht wurde. Dort verunreinigte er die Zelle zweimal mit seinem Kot und Urin, indem er Schriftzüge und Hakenkreuze an die Wand schmierte, und beging weitere Sachbeschädigungen, heisst es im Urteil.
Der Mann gab an, während der Inhaftierung unter einer Psychose gelitten zu haben. Laut eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens war das nicht so. Der Mann hatte sein Verhalten jedoch nur bedingt kontrollieren können, da er durch die Haft sehr gestresst gewesen sei. Das Kriminalgericht nimmt bei dem Mann teilweise eine verminderte Schuldfähigkeit an. Er wird zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und muss Gerichtskosten von fast 40’000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde eingelegt.
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