Kriminalgericht LuzernNach dem Job im Finanzwesen dealte er mit Heroin und Kokain
Kiloweise Kokain haben zwei Drogendealer im Kanton Luzern verkauft. Sie müssen beide für mehrere Jahre hinter Gitter.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Männer schuldig gesprochen, die mit Heroin und Kokain gehandelt haben.
Insgesamt verkauften sie innerhalb von wenigen Monaten rund 6,5 Kilogramm Kokain.
Ein Mann (31) wird zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der zweite Verurteilte (63) kriegt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Das Luzerner Kriminalgericht hat zwei Männer (63 und 31) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nachdem er lange in der Finanzbranche gearbeitet hatte, wurde dem damals 58-jährigen Mann gekündigt. Nach anhaltender Arbeitslosigkeit lernte er in Luzern seinen späteren Komplizen kennen, der bereits einen Kontakt zu einem Drogenlieferanten hatte.
Gemeinsam bestellten die beiden im Jahr 2020 beim Lieferanten kiloweise Kokain aus dem Ausland: Zwischen April 2020 und Dezember 2020 kauften die beiden gemeinsam zehn Kilogramm Kokain und verkauften in dieser Zeit die Droge an verschiedene Abnehmer. Auch Streckmittel und mehrere Hundert Gramm Heroin hatten die beiden dem Lieferanten abgekauft.
Rund 6,5 Kilogramm Kokain haben die beiden verkauft. «Aufgrund mangelhafter Qualität wurden drei Kilogramm Kokain wieder retourniert», heisst es im Urteil des Luzerner Kriminalgerichts. Für ein Kilo Kokain bezahlten die beiden zwischen 55’000 und 60’000 Franken. «Pro Kilogramm verkauftes Kokain erzielte man einen gemeinsamen Gewinn von Fr. 14'000.00, welchen man hälftig teilte», heisst es weiter. Mit dem Verkauf des Heroins erzielten sie keinen Gewinn: Nur einen Teil davon verkauften die beiden. Den Rest gab einer der beiden Männer «ohne Entgelt» an Bekannte ab.
Polizei fand verbotene Waffe bei Festnahme
Beim jüngeren Komplizen fand die Polizei bei der Hausdurchsuchung zudem 48 Gramm Marihuana. Bei der Festnahme hatte er zudem einen sogenannten Kubotan bei sich. Dabei handelt es sich um einen Metallstab, der in verschiedenen Kampfkünsten zum Einsatz kommt. In der Schweiz gilt er als verbotene Waffe.
Das Kriminalgericht spricht den 31-Jährigen unter anderem schuldig wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Er wird zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der 63-Jährige wird wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die beiden Urteile sind rechtskräftig.
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