St. Gallen: Nach Schiesserei vor Club drohen Mann 14 Jahre Haft

St. Gallen36-Jähriger für 15 Delikte schuldig gesprochen – über 12 Jahre Gefängnis

Mitte Mai stand ein 36-Jähriger vor dem Kreisgericht St. Gallen. Ihm wurden gleich mehrere Delikte vorgeworfen. Unter anderem soll er vor einem St. Galler Club nach einer Auseinandersetzung um sich geschossen und auf Leute gezielt haben.

Seline Bietenhard
von
Seline Bietenhard
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Am Dienstag steht ein 36-Jähriger wegen mehrerer Delikte vor dem Kreisgericht St. Gallen.

Am Dienstag steht ein 36-Jähriger wegen mehrerer Delikte vor dem Kreisgericht St. Gallen.

20min/leo
Mit einer Pistole des Modells Walther PPK bedrohte der Mann bei einem Club in St. Gallen mehrere Personen und schoss auch um sich. (Symbolbild)

Mit einer Pistole des Modells Walther PPK bedrohte der Mann bei einem Club in St. Gallen mehrere Personen und schoss auch um sich. (Symbolbild)

Wikipedia/Michael Sullivan/CC BY 0
Zudem soll der 36-Jährige im März 2021 einen Ticketautomaten am Bahnhof Lütisburg gesprengt haben.

Zudem soll der 36-Jährige im März 2021 einen Ticketautomaten am Bahnhof Lütisburg gesprengt haben.

Kapo SG

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Donnerstag, 25.05.2023

Urteil gesprochen

Vor gut einer Woche stand ein 36-Jähriger wegen einer Vielzahl von Delikten vor dem Kreisgericht St. Gallen. Im August 2020 hatte er nach einem Streit vor einem Club in St. Gallen um sich geschossen. Weiter hat er einen Ticketautomaten in Lütisburg gesprengt, Polizisten beleidigt und bedroht sowie seine damalige Freundin mehrfach geschlagen und bedroht. Am Donnerstag hat das Gericht das Urteil schriftlich mitgeteilt. Der Schweizer wurde in der Mehrheit der Anklagepunkte schuldig gesprochen. 

Das Gericht verurteilte den Schweizer zu zwölf Jahren und acht Monaten Gefängnis. Zudem muss er etwas mehr als 72’000 Franken an die Verfahrenskosten beisteuern, sobald er dazu finanziell in der Lage sein wird. Der Schweizer befindet sich seit geraumer Zeit im vorzeitigen Strafvollzug. 

Der Beschuldigte sei skrupellos, unberechenbar und unbelehrbar, sagte die Staatsanwältin am Prozess. «Er schreckt nicht davor zurück, sich durch sämtliche Vergehen im Strafgesetz zu arbeiten.» Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert. 

Für folgende Delikte wurde der Schweizer schuldig gesprochen:

  • der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung

  • der mehrfachen Gefährdung des Lebens

  • des qualifizierten Diebstahls

  • des mehrfachen (teilweise versuchten) Diebstahls

  • der mehrfachen qualifizierten Sachbeschädigung

  • des Hausfriedensbruchs

  • der mehrfachen Sachbeschädigung

  • der mehrfachen Drohung

  • der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

  • der mehrfachen Beschimpfung

  • der Hinderung einer Amtshandlung

  • der Verursachung einer Explosion

  • der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz

  • sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes

Freisprüche hat das Gericht unter anderem für folgende Delikte ausgesprochen:

  • des mehrfachen versuchten bandenmässigen Diebstahls

  • der qualifizierten Sachbeschädigung

  • der mehrfachen Tätlichkeiten

  • der Nötigung

  • der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz

Alles zum Prozess unten im Ticker:

Dienstag, 16.05.2023

Zusammenfassung

Am Dienstag stand ein 36-jähriger Schweizer vor dem Kreisgericht St. Gallen. Er musste sich gleich für mehrere begangene Taten verantworten. Im August 2020 soll er nach einer Auseinandersetzung vor einem Club in St. Gallen um sich geschossen haben. Weiter soll er einen Ticketautomaten in Lütisburg gesprengt, Polizisten beleidigt und bedroht sowie seine damalige Freundin mehrfach geschlagen und bedroht haben.

Vor Gericht verweigerte der Beschuldigte jegliche Aussage. «Das einzige Opfer bei diesem Vorfall war ich, sonst niemand anderes. Ich wurde angeschossen», so der 36-Jährige lediglich.

Die Staatsanwältin hielt an allen gestellten Anträgen fest. Sie forderte eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren, eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à je zehn Franken (total 700 Franken) und eine Busse von 1500 Franken.

«Der Beschuldigte ist skrupellos, unberechenbar und unbelehrbar», sagte die Staatsanwältin im Plädoyer. Er schrecke nicht davor zurück, sich durch sämtliche Vergehen im Strafgesetz zu arbeiten. «Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand durch sein Handeln ernsthaft zu Schaden kommt oder gar stirbt», so die Staatsanwältin.

Die Schuld des Schweizers sei klar bewiesen, es gebe keine entlastenden Beweise seitens der Verteidigung oder der Staatsanwaltschaft, sagte die Staatsanwältin weiter. Bei den Tatorten seien DNA-Spuren des 36-Jährigen gefunden worden.

Der Verteidiger des 36-Jährigen hingegen forderte bei den Vorwürfen betreffend der Schiesserei einen Freispruch. Weiter forderte er bei folgenden Vorwürfen einen Freispruch: mehrfacher versuchter Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Drohung, mehrfache Beschimpfung, Tätlichkeit, Nötigung und Verursachung einer Explosion. Eine Freiheitsstrafe von insgesamt zehn Monaten ist laut der Verteidigung angemessen.

Am Abend der Tat sei sein Mandant nach der Auseinandersetzung vor dem Club am Boden liegend durch mehrere Schläge und Fusstritte verletzt worden. Die Polizei sei nach der Auseinandersetzung nicht sofort gerufen worden. «Erstaunlich, dass niemand die Polizei rief, wenn jemand angeblich mit einer Waffe um sich geschossen hatte», sagte der Verteidiger.

Laut dem Anwalt hatte der Beschuldigte eine schwere Kindheit. «Der Vater war alkoholsüchtig und schlug regelmässig seine Frau und auch die Kinder», so der Verteidiger. Mit 18 habe er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen müssen, weshalb er aufgrund mangelnder Unterstützung illegale Wege einschlagen musste. «Diese schweren Umstände sind bei einer Verurteilung zu berücksichtigen», sagte der Verteidiger.

Zuletzt hatte der 36-Jährige die Gelegenheit, sich erneut zu äussern. «Ich kann seit dem Vorfall vor dem Club in St. Gallen nicht mehr richtig schlafen, ich bin traumatisiert», sagte er.

Das Urteil erfolgt schriftlich.

12:46

Verhandlung beendet

Damit ist die Verhandlung beendet. Das Urteil wird schriftlich eröffnet werden. Wir danken für die Aufmerksamkeit.

12:45

«Bin traumatisiert»

Der 36-Jährige hat das letzte Wort. «Ich kann seit dem Vorfall nicht mehr richtig schlafen, ich bin traumatisiert», sagt er. Er habe keine ruhige Minute mehr gehabt.

12:44

«Man schiesst sich doch nicht einfach ins Bein»

Auch der Verteidiger kann sich erneut äussern. «Es wird wieder behauptet, dass sich mein Mandant selbst angeschossen hat. Aber man schiesst sich doch nicht einfach ins Bein», so der Anwalt. Der Beschuldigte habe laut dem Verteidiger nie versucht, Leute anzuschiessen oder mit der Waffe auf ihre Brustkörbe zu zielen.

12:39

Schuld des 36-Jährigen laut Staatsanwältin klar

«Es ist völlig logisch, wie sich der Beschuldigte selbst angeschossen hat», so die Staatsanwältin. Er sei von einer weiteren Person gerempelt worden und der Schuss habe sich beim Sturz gelöst.

«Es gelang weder der Verteidigung, noch der Staatsanwaltschaft, entlastende Beweise zu finden, die belegen, dass der Beschuldigte die Taten nicht begangen hat», sagt die Staatsanwältin. Die Schuld sei ganz klar. Die von der Verteidigung erwähnte schwere Kindheit des Beschuldigten habe sich laut der Staatsanwältin bereits strafmildernd ausgewirkt.

12:32

Es geht weiter

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Die Staatsanwältin hat die Gelegenheit, sich erneut zu äussern.

12:21

Kurze Pause

Die Verhandlung wird für eine kurze Pause von zehn Minuten unterbrochen.

12:20

«Er schlug aufgrund mangelnder Unterstützung illegale Wege ein»

«Die geforderte Freiheitsstrafe von 14 Jahren ist viel zu hoch», sagt der Verteidiger. Der Beschuldigte sei der einzige, der bei der Schiesserei verletzt worden sei. Erneut betont der Anwalt, dass der Beschuldigte eine schwere Kindheit hatte und sich dies strafmildernd auszuwirken habe. «Der Vater war alkoholsüchtig und schlug regelmässig seine Frau und auch die Kinder», so der Verteidiger. Niemand habe seinen Mandanten in der Kindheit je in den Arm genommen und mit 15 Jahren habe ihn der Vater auf die Strasse gestellt, wonach er einige Jahre bei seinem Grossvater unterkam.

Der 36-Jährige habe laut seinem Anwalt nie Hilfe erhalten und früh alleine für seinen Lebensunterhalt aufkommen müssen, weshalb er aufgrund mangelnder Unterstützung illegale Wege habe einschlagen müssen. «Diese schweren Umstände sind bei einer Verurteilung zu berücksichtigen», sagt der Verteidiger und beendet damit sein Plädoyer.

12:02

Für die Sprengung des Ticketautomaten soll laut Verteidiger andere Person verantwortlich sein

Der Verteidiger des 36-jährigen Schweizers kommt auf die Sprengung des Ticketautomaten am Bahnhof Lütisburg zu sprechen. Er soll im März 2021 mit einer weiteren, unbekannten Person den Automaten gesprengt und Geld entwendet haben. «Mein Mandant bestreitet diese Taten», so der Verteidiger. Laut der Staatsanwaltschaft sind DNA-Spuren des Beschuldigten am Tatort auf einer Spraydosenabdeckung gefunden worden. «Dazu gibt es eine einfache Erklärung. Mein Mandant war regelmässig mit einem Kollegen in dessen Fahrzeug unterwegs», so der Anwalt. Der Kollege sei zeitweise auch wegen der Sprengung verdächtigt worden, da mehrere Dosen des zur Sprengung verwendeten Materials gefunden worden seien. «Zudem hatte er aufgrund seiner Arbeit Erfahrung mit dem Material», so der Verteidiger.

Der Fund der DNA seines Mandanten am Tatort lasse sich durch die mehrfache Mitfahrt mit seinem Kollegen erklären. «Weiter bestreitet der Beschuldigte, zur Tatzeit jemals in Lütisburg gewesen zu sein, was auch nachgewiesen ist», fährt der Anwalt fort. Deswegen sei der 36-Jährige von diesen Vorwürfen freizusprechen.

11:49

«Keine Beweise, die Tätlichkeiten nachweisen könnten»

Der 36-Jährige soll 2020 mehrfach seine damalige Freundin bedroht sowie geschlagen haben. «Zwischen dem Beschuldigten und seiner Ex-Freundin kam es öfters zu Streit, wo es auch mal laut wurde», so der Verteidiger. Die Drohungen seien nie ausgesprochen worden. Fotos, die blaue Flecken im Gesicht der Frau zeigen sollen, waren laut dem Verteidiger von «sehr schlechter Qualität». Es gebe keine weiteren Beweise, die die Tätlichkeiten des Beschuldigten gegenüber seiner damaligen Partnerin nachweisen könnten, weshalb der Verteidiger hier einen Freispruch fordert. «Es ist einzig klar, dass sich die beiden mehrmals laut stritten.»

11:30

Gewalt und Drohung gegenüber Polizisten unbestritten

Gemäss der Anklageschrift soll sich der Beschuldigte 2019 nach einer Schlägerei gegenüber den aufgebotenen Polizisten aggressiv verhalten haben, sie beschimpft und bedroht haben, sowie sich heftig gegen die Festnahme gewehrt haben. Auch auf der Dienststelle soll sich der 36-Jährige aggressiv verhalten haben. «Dies bestreitet mein Mandant nicht», so der Verteidiger. Er sei allerdings in dieser Nacht ziemlich alkoholisiert gewesen. «Er fühlte sich von den Polizisten ungerecht behandelt, weshalb er sich gegen die Festnahme wehrte», fährt der Anwalt fort. Hier fordert er einen Schuldspruch.

11:05

«Erstaunlich, dass Polizei nicht gerufen wurde»

Am Abend der Tat sei sein Mandant nach der Auseinandersetzung vor dem Club am Boden liegend durch mehrere Schläge und Fusstritte verletzt worden. «Er war verwirrt, müde und die Erinnerungen an seinen Vater waren allgegenwärtig. Er wollte nur noch nach Hause», so der Verteidiger weiter. Er habe nicht ins Spital gewollt, doch als der aufgebotene Rettungsdienst die Schussverletzung am Unterschenkel bemerkte, habe er schlussendlich eingewilligt. Der Beschuldigte habe sich nicht selbst ins Bein geschossen, sondern sei wie er ausgesagt habe, angeschossen worden.

Die Polizei sei nach der Auseinandersetzung nicht sofort gerufen worden, weder von Umstehenden noch von den Clubbesitzern. «Erstaunlich, dass niemand die Polizei rief, wenn jemand angeblich mit einer Waffe um sich geschossen hatte», sagt der Verteidiger. Die Personen seien zuerst in den Club zurückgegangen und hätten sich abgesprochen.

11:00

Schwierige Kindheit und schlechtes Verhältnis zu Vater

«Mein Mandant litt unter einer schwierigen Kindheit und hatte ein schlechtes Verhältnis zu seinem Vater», beginnt der Verteidiger sein Plädoyer. Einen Tag vor der Schiesserei sei die Beerdigung des Vaters des 36-Jährigen gewesen. «Die Beerdigung sah mein Mandant als Abschluss seiner schweren Kindheit, es war eine sehr emotionale und schmerzliche Angelegenheit für ihn», so der Anwalt weiter.

10:49

Verteidiger fordert Freispruch der versuchten vorsätzlichen Tötung

Nun hat der Verteidiger des 36-Jährigen das Wort. Er fordert, den Schweizer der mehrfachen Bedrohung gegen Beamte und Behörden, der Beschimpfung, der Behinderung einer Amtshandlung, einigen Vergehen gegen das Betäubungsmittel- sowie des Waffengesetz schuldig zu sprechen.

Zu den Vorwürfen der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Gefährdung des Lebens, des mehrfachen versuchten Diebstahl, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Drohung, der mehrfachen Beschimpfung, der Tätlichkeit, der Nötigung und der Verursachung einer Explosion fordert der Anwalt hingegen einen Freispruch.

Insgesamt fordert die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Falls eine Geldstrafe ausgesprochen werden sollte, verlangt der Verteidiger nicht mehr als 20 Tagessätze à 10 Franken. Eine Busse soll laut Verteidiger mit maximal 300 Franken ausgesprochen werden.

10:39

Plädoyer der Staatsanwaltschaft beendet

Seit seinem 18 Lebensjahr habe sich der Beschuldigte laut der Staatsanwältin diverser Vergehen schuldig gemacht und habe zudem bereits viele Haftstrafen abgesessen. «Der Beschuldigte ist unbelehrbar und ignoriert die Schweizer Rechtslage komplett», so die Staatsanwältin. Die diversen Vorstrafen wirken sich straferhöhend aus. Strafmildernd wirke sich hingegen aus, dass der Beschuldigte in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht daher eine unbedingte Freiheitsstrafe von insgesamt 14 Jahren als angemessen.

Die Staatsanwältin beendet damit ihr Plädoyer.

10:12

DNA-Spuren beim Bahnhof Lütisburg gefunden

«Die forensische Untersuchung stellte fest, dass die DNA des Beschuldigten gesichert werden konnte, sowohl bei diversen Einbrüchen, als auch bei der Sprengung des Ticketautomaten beim Bahnhof Lütisburg», fährt die Staatsanwältin fort. Der Beschuldigte bestreitet jedoch, vor Ort gewesen zu sein. «Er sagte aus, er wisse nicht, ob seine DNA geklaut wurde und er von anderen Personen beschuldigt worden sei», sagt die Staatsanwältin. Im Spital habe ihm eine Frau gesagt, dass DNA übertragbar sei.

«In der Regel fasst man aber nicht irgendwelche Fenstersimse bei Gebäuden an, in denen dann eingebrochen wird», so die Staatsanwältin. Zudem hätten Zeugen ausgesagt, dass sie nach der Explosion des Ticketautomaten einen Mann auf einem E-Scooter erkannten, der sich vom Ort entfernte. «Der Beschuldigte war oft auf einem solchen Scooter unterwegs», sagt die Staatsanwältin weiter.

09:54

«Der Beschuldigte weigerte sich vehement gegen die Spitalbehandlung»

Die Staatsanwältin kommt auf die Nacht der Schiesserei im August 2020 zu sprechen. «Die Aussagen des Beschuldigten wirken unglaubwürdig, da sie nicht konstant sind», so die Staatsanwältin. Die Schussabgabe, die den Beschuldigten in den Unterschenkel traf, könne entweder durch Fremd-, aber auch durch Selbsteinwirkung entstanden sein. «Letzteres ist jedoch plausibler», sagt die Staatsanwältin.

«Würde man von jemandem angeschossen, würde man sich schnellstmöglich ins Spital begeben. Der Beschuldigte weigerte sich aber vehement, sich mit der aufgebotenen Ambulanz ins Spital einliefern zu lassen», sagt die Staatsanwältin. Dies habe er wahrscheinlich getan, da er gewusst habe, dass die Polizei ebenfalls ins Spital aufgeboten werden würde.

09:42

«Skrupellos und unberechenbar»

Die Staatsanwältin hat das Wort. Sie hält an allen gestellten Anträgen fest. Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert unter anderem eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren, eine Geldstrafe sowie eine Busse.

«Der Beschuldigte ist skrupellos, unberechenbar und unbelehrbar. Er schreckt nicht davor zurück, sich durch sämtliche Vergehen im Strafgesetz zu arbeiten», beginnt die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Der Beschuldigte habe seine Verbrecherkarriere bereits früh gestartet und einen Grossteil seines noch jungen Lebens im Gefängnis verbracht. «Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand durch sein Handeln ernsthaft zu Schaden kommt oder gar stirbt», so die Staatsanwältin.

09:37

Es geht weiter

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Das Gericht lehnt die von der Verteidigung gestellten Beweisanträge ab. «Es existiert bereits ein Gutachten bezüglich den Schmauchspuren», so das Gericht.