Beschwerde abgelehntNach Tötung von Ilias (7) bleibt A. F. (75) in U-Haft
Die Frau, die in Basel einen 7-Jährigen umgebracht haben soll, bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Es bestehe das Risiko auf eine weitere Tat.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer 75-Jährigen gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft nicht eingetreten. Die Frau wird beschuldigt, in Basel einen siebenjährigen Knaben mit einem Messerstich in den Hals getötet zu haben.
Die Tat ereignete sich im März. Die Frau wurde noch am gleichen Tag von der Polizei festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft gesetzt. Nach drei Monaten verlängerte das zuständige Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bis am 1. November.
Strafuntersuchung läuft wieter
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wies die Beschwerde der Frau gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab. Es begründete seinen Entscheid mit dem Risiko einer weiteren Tat, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.
Den Entscheid zog die Beschuldigte ohne Erfolg weiter. Weil die Beschwerde nicht ausreichend begründet war, ist das Bundesgericht darauf nicht eingetreten.
Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung und eventuell wegen Mordes, wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt. Kurz nach der Tat ergaben sich Zweifel an der Schuldfähigkeit der Frau. Es wurde deshalb ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. (sda)