Basler StrafgerichtNach Urteil wegen Verleumdung – Michèle Binswanger geht in Berufung
Das Basler Strafgericht hat Michèle Binswanger wegen eines verleumderischen Tweets gegen die Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Jetzt hat Binswanger angekündigt, dagegen in Berufung gehen zu wollen.

- von
- Reto Bollmann
Darum gehts
Wegen eines verleumderischen Tweets wurde die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger verurteilt.
Geklagt hatte die ehemalige Zuger Kantonsrätin und Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin.
Binswanger hat angekündigt, gegen das Urteil des Basler Strafgerichts in Berufung zu gehen.
Nach dem Urteil des Basler Strafgerichts, welches Michèle Binswanger am Mittwoch wegen Verleumdung zum Nachteil von Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt hat, hat die Journalistin auf Twitter angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
«Ich wurde gestern vom Strafgericht Basel wegen Verleumdung verurteilt. Ein Skandalurteil – imho (meiner Meinung nach, Anm. d. Red.). Nach zahlreichen Gesprächen mit erfahrenen Juristen habe ich mich entschlossen, in Berufung zu gehen», tweetete Binswanger am Donnerstag. Ihrer Nachricht fügte sie ein Link hinzu für Personen, die sie «dabei unterstützen» wollen.
Die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger und die ehemalige Zuger Kantonsrätin und Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin sind bereits seit Jahren miteinander juristisch im Streit. Hintergrund sind die Geschehnisse an der Zuger Landammanfeier vom 20. Dezember 2014. Binswanger veröffentlichte darüber diesen Frühling ein Buch, das Spiess-Hegglin gerichtlich verbieten wollte. Und jüngst bezichtigte Binswanger die Netzcourage-Gründerin einer gezielten und orchestrierten Rufmordkampagne.
Im jüngsten Gerichtsfall geht es um ein Tweet, das Binswanger an ihrem Wohnort in Basel am 4. Mai 2020 veröffentlicht hatte. Darin wirft sie Spiess-Hegglin vor, eine grosse Meinungsmacht in der Öffentlichkeit auszuüben und sich proaktiv seit über fünf Jahren dafür zu entscheiden, öffentlich über den Fall zu sprechen und einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen.
Vorwurf schon «abschliessend untersucht»
Zu diesem Zeitpunkt war durch die Strafverfolgungsbehörden der Vorwurf der Falschanschuldigung aber schon «abschliessend untersucht und zugunsten von Jolanda Spiess-Hegglin untersucht worden», so die Basler Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl.
Das Basler Strafgericht bestätigte den Strafbefehl am Mittwoch. Bei der Sanktion erhöhte es die Zahl der Tagessätze der bedingten Geldstrafe gar noch von 45 auf 60 Tagessätze à 200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss Michèle Binswanger eine Busse von 1500 Franken bezahlen und der Klägerin eine Parteientschädigung von 13’000 Franken ausrichten.
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