Pirmin Schwander klagtNationalrat will Maskenpflicht in Schwyz per Gericht kippen
SVP-Nationalrat Pirmin Schwander hat gegen die Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 Beschwerde eingereicht. Sie seien «verfassungs- und rechtswidrig».
- von
- Daniela Gigor
Darum gehts
Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von SVP-Nationalrat Pirmin Schwander erhalten.
Er erachtet die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Massnahmen als verfassungs- und rechtswidrig.
Schwander stört sich besonders daran, dass der Kanton Schwyz verordnet hat, dass an gewissen Orten eine Maske getragen werden muss.
Der kantonale Rechtsdienst weist die Vorwürfe zurück.
Dicke Post für das Schwyzer Verwaltungsgericht: Der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander verlangt vom Verwaltungsgericht, dass die Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie «sofort und vorsorglich aufzuheben sei.» Die Schwyzer Regierung verordnete diese Massnahmen per 16. Oktober, nachdem die Zahlen der Infizierten dramatisch angestiegen waren. Ziel der Regierung ist, dass die weitere Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt- und die Übertragungsketten unterbrochen werden können. Ein besonderer Dorn im Auge Schwanders ist die Maskenpflicht, weil diese die persönlichen Freiheiten einschränke. «Zudem besteht die Gefahr, dass die Maskenpflicht gesundheitliche Langzeitschäden verursacht beziehungsweise zumindest das Immunsystem, insbesondere der älteren Personen, schwächt», argumentiert Schwander in seiner Beschwerde.
Der kantonale Rechtsdienst weist die Vorwürfe zurück
Auch könne sich die Regierung nicht auf das kantonale Notrecht berufen. Weil die gesamte Weltbevölkerung seit dem Januar 2020 die Probleme kenne, die das Virus verursache, kommt Schwander zum Schluss: «Der Regierungsrat hätte also genügend Zeit gehabt, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Genehmigung vorzulegen. Der Rückgriff auf das Notrecht im Nachhinein wäre ohnehin skandalös und verfassungs- und rechtswidrig.» Darum fordert Schwander sofort die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung und eventuell ein Gutachten über die Folgen der Pflicht, die Masken zu tragen.
Wie der «Bote der Urschweiz» (Artikel kostenpflichtig) weiter schreibt, wies der kantonale Rechtsdienst die Vorwürfe zurück: «Wir wüssten beim besten Willen nicht, wo hier ein Widerspruch auszumachen ist.» Weil man sich weiter in einer besonderen Lage befände, bestünden gemäss der Epidemiengesetzgebung parallele Kompetenzen von Bund und Kantonen.
Pirmin Schwander war am Montag für weitere Auskünfte nicht erreichbar.