AutomatischNeuer Lärmradar büsst Besitzer zu lauter Autos
Absichtliches Motorheulen könnte in Frankreich schon bald automatisch gebüsst werden. Das Problem ist auch in der Schweiz bekannt.
- von
- vhu
Es ist elf Uhr nachts, in einer ruhigen Quartierstrasse. Plötzlich wird die Stille von einem laut aufheulenden Motorengeräusch durchbrochen. Doch nicht nur in Quartieren, auch auf Haupt- und Landstrassen begegnet man immer wieder Auto- und Motorradfahrern, die das Geräuschvolumen ihrer Fahrzeuge zum Besten geben – meist zum Missfallen der Anwohner.
In Villeneuve-le-Roi, einer Stadt nahe des Pariser Flughafens Orly, will man nun solchen Lärmverursachern und Rasern Einhalt gebieten. Mit sogenannten Lärmradaren sollen die Geräuschpegel präzise gemessen und zu laute Fahrzeuge identifiziert und anschliessend automatisch gebüsst werden, berichtet Reuters.
«Kein Thema für Zürich»
Über den dazu nötigen Gesetzesentwurf stimmt der Pariser Vorort voraussichtlich diesen Herbst ab. Bei Annahme ermöglicht er es den lokalen Behörden, mit Systemen zur Aufzeichnung von Autofahrern zu experimentieren. Allen voran solchen, die absichtlich rasen und laut sind.
Das Problem mit den Lärmverursachern ist auch in Zürich kein unbekanntes. Solche Lärmradare wie sie Frankreich jetzt testet, seien aber kein Thema, auch weil die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene fehle, sagt Marc Surber, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich.
Verzeigung für Lärmverursacher
Nichtsdestotrotz lässt es die aktuelle Gesetzeslage zu, zu laute Verkehrsteilnehmer zu büssen. So besagt Art. 42 des Strassenverkehrsgesetzes, dass das Verursachen von Lärm durch Fahrzeugführer vermieden werden soll. Gemeint sind damit etwa das «unnötige Aufheulenlassen eines Motors im Leerlauf» oder das «Durchdrehenlassen der Räder».
«Wenn die Stadtpolizei auf solche Lärmverursacher stösst, erfolgt eine Verzeigung», sagt Surber. Anders als bei der Ordnungsbusse, die etwa beim Falschparkieren ausgestellt wird, wird bei einer Verzeigung ein schriftlicher Rapport verfasst und an die entsprechende Untersuchungsbehörde zur Beurteilung weitergeleitet.