Neuer Wirbel um verbotene Feldwerbung an Autobahn

Aktualisiert

Neuer Wirbel um verbotene Feldwerbung an Autobahn

Der Plakatwald an der Autobahn bei der Ausfahrt Kirchberg muss wohl gestutzt werden: Der Kanton Bern will das Verbot der Feldwerbung rigoros umsetzen.

Die Wiese mit dem umstrittenen Agrola-Schriftzug beim Grauholz ist zwar abgemäht, doch der Wirbel um die Feldwerbung geht weiter. Denn auch an anderen Orten entlang von Berner Autobahnen wird kräftig Reklame gemacht, beispielsweise in Lyssach an der A1-Ausfahrt Kirchberg. Dort werden zur Zeit mehrere Einkaufszentren gebaut – und dies wird den Autofahrern auf Plakatwänden auch gross mitgeteilt.

Ob diese Werbung dem Gesetz entspricht, wird jetzt vor Ort geprüft: «Wir werden demnächst mit Vetretern der Gemeinde, die als Baubewilligungsbehörde dafür zuständig ist, die Plakate anschauen», bestätigt Ernesto Hadorn vom kantonalen Tiefbauamt.

Denn: Jegliche Werbung entlang der Autobahn ist verboten, um die Fahrer nicht abzulenken. Gestattet sind nur Firmenanschriften. Das heisst: Zusatzinfos wie Eröffnungsdaten, Telefonnummern oder Web-Adressen gehören nicht auf die Plakate.

Das ist eine kleine Genugtuung für Thomas Stutz, der mit seiner Firma Fieldcom die nun abgemähte Agrola-Werbung lanciert hatte: «Ich bedaure noch immer, dass unsere Werbung wegmusste. Aber wenn dieses Verbot schon gilt, dann bitteschön für alle.»

Philipp Probst

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