Aktualisiert
Nicht alle Feuerwerkskörper erlaubt
Viele Einkaufstouristen führen kurz vor dem 1. August mehr Feuerwerk ins Land ein, als erlaubt wäre.
Die Grenzwache Basel muss regelmässig zu viel eingekauftes und in der Schweiz verbotenes Feuerwerk beschlagnahmen und danach vernichten. Pro erwachsene Person dürfen höchstens 2,5 Kilo Feuerwerk zu Vergnügungszwecken eingeführt werden. Untersagt ist die Einfuhr von Feuerwerkskörpern, welche am Boden explodieren.