Brasserie Lorraine«Nicht aussichtslos» – so geht es mit dem Verfahren nach Rasta-Konzertabbruch weiter
Der Konzertabbruch der Band Lauwarm in der Brasserie Lorraine hat ein rechtliches Nachspiel. Rechtsanwalt Michael Steiner schätzt das Strafverfahren für 20 Minuten ein.
- von
- Lucas Orellano
Darum gehts
Nach der Anzeige der Jungen SVP gegen die Brasserie Lorraine hat die Berner Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung eröffnet. Dies berichteten die Today-Medien. Die Dokumente liegen 20 Minuten vor. Das Verfahren wird gegen Unbekannt geführt.
Wie es jetzt weitergeht, erklärt der Berner Anwalt Michael Steiner.
20 Minuten: Die Staatsanwaltschaft hat jetzt ein Verfahren eröffnet. Musste sie das in jedem Fall oder hätte die Anzeige auch abschlägig behandelt werden können?
Michael Steiner: Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet, dass die Anzeige die erste Hürde genommen hat. Die Staatsanwaltschaft hätte zum Beispiel auch entscheiden können, das Verfahren nicht in die Hand zu nehmen, zum Beispiel wenn der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt wäre.
Zu viel Bedeutung darf man der Eröffnung des Verfahrens aber nicht beimessen: Im Zweifelsfall muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnen.
Wenn die Anzeige gegen die Brasserie Lorraine eingegangen ist, wieso wurde das Verfahren gegen Unbekannt eröffnet?
Herr Trachsel, der die Anzeige eingereicht hat, war ja offenbar nicht vor Ort. Er konnte somit niemanden namentlich bezeichnen. In solchen Fällen ist es normal, dass das Verfahren gegen Unbekannt eröffnet ist. Das ändert nichts daran, dass vermutlich in einem nächsten Schritt die involvierten Personen relativ rasch identifiziert werden können.
Wie geht es jetzt weiter? Wie geht die Staatsanwaltschaft vor?
Sie muss zuerst gut abklären, welcher Sachverhalt überhaupt als strafbare Handlung infrage kommt, zum Beispiel: der Abbruch des Konzerts? Die Mitteilung des Abbruchs an das Publikum, insbesondere die Begründung? Die Veröffentlichung der Stellungnahme auf Facebook? Als Nächstes müsste die Staatsanwaltschaft herausfinden, welche Personen was getan haben. Diese Personen müssten dann wohl befragt werden.
Was hältst du von der Anzeige gegen die Brasserie Lorraine?
Wie realistisch schätzen Sie den Erfolg der Strafanzeige ein?
Sie meinen bestimmt den rechtlichen Erfolg, denn für die Anzeiger ist natürlich die Eröffnung des Verfahrens schon ein politischer Erfolg. Rechtlich wird es sicher sehr schwierig. Aber ich erwarte eigentlich irgendwann im Verfahren – auch im Fall einer Einstellungsverfügung – interessante Ausführungen.
Es ist ja schon aussergewöhnlich, dass jemand vor anderen Leuten eine Handlung «gegen» eine andere Person ausdrücklich mit der Hautfarbe der entsprechenden Person begründet. Insbesondere wegen des Unwohlseins aufgrund der Hautfarbe.
Ich würde auf jeden Fall nicht von Vornherein behaupten, die Anzeige sei völlig aussichtslos. Ich bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Frage der kulturellen Aneignung berücksichtigen oder sich nur einzig und allein auf die Tathandlungen abstützen. Oder könnte die kulturelle Aneignung sogar als Rechtfertigungsgrund für die vorliegende Diskriminierung angeführt werden? Ich bin gespannt.
Was für Strafen sind möglich und gegen wen?
Je nach Tathandlung geht es vermutlich um diejenigen Personen, welche den Konzertabbruch verkündet und den Internetartikel geschrieben haben. Theoretisch lautet das Strafmass auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Realistisch wäre aber wohl eine bedingte Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens (je nach Vorstrafen).
Sollte es zu einer Anklage oder gar Verurteilung kommen, könnte der Fall zu einem Präzedenzfall werden?
Ja, ich denke schon: Das Thema der kulturellen Aneignung ist aktuell und das Interesse gross und es ist davon auszugehen, dass es zu weiteren solchen Vorfällen kommt, wie beispielsweise letzte Woche in Zürich in der Bar Gleis.
Zur Person
Aktivier jetzt den Bern-Push!
Brauchst du oder braucht jemand, den du kennst, eine Rechtsberatung?
Hier findest du Hilfe:
Rechtsauskunftsstellen nach Region
Reklamationszentrale, Hilfe bei rechtlichen Fragen
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Beratungsnetz für Rassismusopfer
GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.