Nicht unlauter: Dessouswerbung mit nacktem Po
Werben ausschliesslich mit Strings bekleidete Frauen für Unterwäsche, ist dies nicht unlauter, weil ein Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt und dem Frauenkörper als Werbeträger besteht.
Die Lauterkeitskommission hat einen entsprechenden Rekurs abgewiesen. Auch ein weiterer Rekurs zu einem anderen Plakat war chancenlos.
Die bis auf einen String unbekleideten Kehrseiten von Frauen, die im letzten Jahr auf Plakaten für eine Unterwäschefirma warben, hatten die Organisation «Terre des femmes» auf den Plan gerufen. Wie die Plakate der Schweizer Modeschau «Gwand» seien sie klar sexistisch und damit unlauter, machte die Organisation geltend.
Die Lauterkeitskommission der Werbebranche wies die Klagen zurück und beharrte auch bei den Rekursen auf ihrem Standpunkt, wie sie am Montag mitteilte.
Unbestritten sei, dass solche provokative Werbung Geschmackssache sei, hielt das Gremium fest. Beide Plakatkampagnen seien aber nicht unlauter, da in beiden Fällen ein Zusammenhang mit den beworbenen Produkten und dem Frauenkörper als Werbeträger bestehe.
Mit der Frage «Sexistisch oder nicht?» musste sich die Lauterkeitskommission im vergangenen Jahr in 8,6 Prozent der 296 eingereichten Beschwerden befassen, wie sie weiter mitteilte. Das Selbstkontrollorgan der Schweizer Kommunikation überprüft die Beschwerden aus einem lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkt.
Es weist Klagen ab, wenn zwischen einem abgebildeten Körper und dem damit beworbenen Produkt ein natürlicher Zusammenhang besteht. Das Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung ist eine selbstauferlegte Beschränkung der Branche, denn staatlicherseits gibt es keine Handhabe dagegen, ruft die Kommission in Erinnerung. Sie will, dass eine Fachperson aus dem Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau in ihr vertreten ist. Derzeit liefen Gespräche, hiess es weiter.
(sda)