Nichtraucherschutz muss warten
Der Nationalrat wird das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen nicht mehr in dieser Session diskutieren.
Wegen des Zeitverzugs nach langen Debatten zur Staatsrechnung und zur Personenfreizügigkeit hat das Büro des Nationalrats am Donnerstag das Gesetz, das bereits am ersten Sessionstag traktandiert war und dann zweimal verschoben wurde, vom Programm genommen. Auch die Verfassungsbestimmung zur Forschung am Menschen und einige Vorstösse fallen weg, wie es bei den Parlamentsdiensten hiess. Gegen die Entscheide des Büros sind Ordnungsanträge im Plenum möglich. In der Differenzbereinigung zum «Anti-Passivrauch-Gesetz» geht es unter anderem noch um die Fragen, ob Restaurants und Nachtlokale unter bestimmten Voraussetzung als Raucherbetriebe geführt werden können, und unter welchen Voraussetzungen eine Bedienung in abgetrennten Raucherräumen erlaubt sein soll. (dapd)